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Politikreaktionen

Sonntag, 23. März 2008

Wortlaut Interpellation Maya Graf vom 20.3.08

Die baselbieter Nationalrätin Maya Graf hat am 20. März eine Interpellation eingereicht mit folgendem Wortlaut:
Im März 2005 bewilligte der Nationalfonds das Projekt SESAM als Nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder, ihre Eltern und Grosseltern sollten während 20 Jahren kontinuierlich untersucht werden, um Daten und Erkenntnisse über unsere psychische Gesundheit und Krankheiten zu gewinnen. Dieser "Datenschatz" sollte wie im Projektbeschrieb zusammengefasst: "die Position des Landes in einem Feld von grösster strategischer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig stärken". Trotz kritischen Stimmen bezüglich genügender gesetzlicher Grundlagen und Durchführbarkeit wurde das Projekt von Bundesrat Couchpin und dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF mit Begeisterung bewilligt. Der Schweizerische Nationalfonds finanzierte den Forschungsschwerpunkt SESAM mit über 20 Millionen Franken. Davon sind bisher 10.2 Millionen Franken bereits geflossen.

Am 13. März 2008 musste die Projektleitung von SESAM bekannt geben, dass sie die Kernstudie einstellen müssen, weil sich praktisch keine werdenden Mütter für die Studie zur Verfügung stellen wollten. Die Teilstudien werden weitergeführt, doch der Schweizerische Nationalfonds verliert 10 Millionen Franken, ohne dass ein Resultat vorliegt. Das wirft einige Fragen zur Verantwortlichkeit dieses Fiaskos auf.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass 10.2 Millionen öffentlich Forschungsgelder in ein Projekt flossen, das gescheitert ist, bevor er begann? Wie sieht die genaue Abrechung aus? Welche Forschungsresultate sind konkret von der Kernstudie zu erwarten?

Wer trägt beim Bund die Verantwortung für die Bewilligung dieses Forschungsschwerpunktes und wie stellen sich die verantwortlichen Stellen zum Abbruch des Projektes?

Wer hat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen SESAM starten konnte? Wurden die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen abgeklärt?

Warum wurde von den Verantwortlichen keine Pilotstudie verlangt, eine Mindestanforderung für ein Forschungsprojekt dieser Grösse? Warum wurde nicht durch Pre-studies die praktische Durchführbarkeit des Projektes getestet? Diese hätten gezeigt, dass die Rekrutierung der Mütter in der Praxis schwierig werden könnte?

Welche Teilprojekte werden weitergeführt und wie werden diese weiterfinanziert? Wieviele Forschungsgelder flossen bereits in diese Teilprojekte?

Welche Lehren ziehen Bundesrat und verantwortliche Stellen aus diesem Fiasko eines hochgejubelten Nationalen Forschungsschwerpunktes?

Freitag, 15. Dezember 2006

Positionspapier der Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt zu Sesam

Das Dokument im Wortlaut:

Positionspapier der SP Basel-Stadt zur Studie SESAM

Die SP Basel-Stadt begrüsst es grundsätzlich, dass die Studie SESAM als Nationaler Forschungsschwerpunkt bei der Universität Basel angesiedelt worden ist. Die SP Basel-Stadt setzt sich für eine Universität auf hohem Niveau ein und ist der Meinung, dass die Hochschulen ein wichtiges Rückgrat der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz sind. Das Ziel von SESAM, die Erforschung der Ursachen, die zu einer gesunden psychischen Entwicklung vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter führen, halten wir auch für erstrebenswert. Doch erscheint es uns als problematisch, dass der Ansatz dazu sehr einseitig ist und die geisteswissenschaftliche Komponente nicht miteinbezogen wird. Die SP Basel-Stadt möchte das Projekt SESAM kritisch begleiten und wir weisen daher auf einige heikle Bereiche hin.

- Die SP Basel-Stadt möchte hervorheben, dass die Informationspolitik von SESAM bisher wenig transparent war und wir fordern deshalb die Forschungsleitung auf, in Zukunft aktiver zu informieren. Die Abläufe bzw. der aktuelle Stand der Studie, sollte für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Dies kann auch mittels eines Newsletters für interessierte Kreise erzielt werden. Zudem erachten wir den Internetauftritt des Projektes eher als einen Propagandatext. Wir erwarten von der Projektleitung eine sachlichere Informationspolitik. Damit die öffentliche Diskussion weitergeführt werden kann und SESAM während dessen Laufzeit auch kritisch von allen Interessierten begleitet werden kann.

- Die SP Basel-Stadt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass öffentliche Gelder in das Projekt SESAM investiert wurden. Aus diesem Grund hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information. Die Öffentlichkeit muss wissen, wie die Gelder verwendet werden.

- Die SP Basel-Stadt betont ausserdem, dass wir das bisherige Vorgehen der Projektleitung als fragwürdig betrachten. Es erscheint uns problematisch, dass der Nationalfonds bereits Gelder gesprochen hat und diese auch schon für die Vorbereitungen eingesetzt wurden. Und dies, bevor eine Ethikkommission das Projekt geprüft, geschweige denn bewilligt hat. Die Unterlagen wurden der Ethikkommission beider Basel (EKBB) zudem sehr spät zugestellt. Dieses Vorgehen macht misstrauisch und hinterlässt ein ungutes Gefühl.

- Die SP Basel-Stadt fordert, dass der Forschungsleitung Auflagen betreffend der Rahmenbedingungen gemacht werden. Zum einen muss der Datenschutz gesichert sein. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Studie sich über zwanzig Jahre erstrecken soll. Es stellt sich insbesondere die Frage, wie die Studienleitung mit dem Wissen aus diesen Datenerhebungen umgehen wird. Wie werden z.B. negative Ergebnisse aus diesen Untersuchungen den betroffenen Personen kommuniziert und wie wirkt sich dies auf ihre persönliche Situation bzw. auf ihren Versicherungsschutz aus. Ausserdem sollen die internationalen Abkommen im Bereich Datenschutz beachtet werden.

- Zum anderen erachtet die SP es für unerlässlich, dass die teilnehmenden Personen ihren Entscheid autonom treffen können. Daher ist es wichtig, dass in den Informationsunterlagen, welche den zu befragenden Personen ausgehändigt werden, auch kritische Punkte angesprochen werden. Ideal wäre die Beilage eines Infoblattes, welches von KritikerInnen der Studie angefertigt wird. Kontradiktorisch zusammengestellte Unterlagen ermöglichen den angesprochenen Personen, sich ein unabhängiges Bild machen zu können.

- Die SP Basel-Stadt wünscht sich von der EKBB eine engmaschige Kontrolle und Begleitung von SESAM. Dazu soll die EKBB auch die nötigen finanziellen Mittel erhalten. Die SP fordert, dass neben der Ethikkommission auch die Öffentlichkeit SESAM kritisch auf die Finger sehen. Wir schlagen zudem dem Unirat Basel-Stadt vor, dass er von SESAM während der ganzen Laufzeit regelmässig (z.B. jährlich) Rechenschaftsberichte einfordert und genehmigt. Wir würden es als sinnvoll erachten, wenn zu SESAM eine Ombudsstelle eingerichtet resp. benennt und allen Teilnehmenden resp. direkt oder indirekt Betroffenen klar kommuniziert würde.

- Die SP Basel-Stadt fordert, dass die rechtlichen Abklärungen differenzierter durchgeführt werden. Die rechtlichen Abklärungen müssen notwendigerweise vor dem Anlauf der Teilprojekte erledigt sein. Dafür sollen die finanziellen Mittel der Studie verwendet werden. Es stellt sich bei SESAM die Frage, ob Datenerhebungen von Kindern überhaupt rechtlich möglich sind. Im neuen Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Art. 10 Abs. 2 GUMG; Inkrafttreten voraussichtlich am 1.1.07) wird dies verboten, wenn es den Kindern nicht direkt nützt. Daher scheint es rechtlich fragwürdig, ob die Eltern überhaupt in solche Untersuchungen einwilligen können. Daneben wurde auch nicht sorgfältig abgeklärt, ob es sich bei den geplanten Forschungsprojekten um grundrechtliche Eingriffe handelt und inwiefern diese zulässig sind.

- Die SP Basel-Stadt erachtet es zudem als unabdingbar, dass SESAM sich an die geltenden Internationalen Abkommen hält, namentlich in bezug auf die fremdnützige Forschung an einwilligungsunfähigen Personen. Gemäss der Deklaration von Helsinki wie auch der Bioethikkonvention wird gefordert, dass minderjährige Personen nicht in die Forschung mitein-bezogen werden, es sei denn, die Forschung ist für die Förderung der Gesundheit von Minderjährigen erforderlich und kann nicht mit einwilligungsfähigen Personen durchgeführt werden. Zudem soll von einem Kind, welches fähig ist, die Zustimmung zu erteilen, diese Zustimmung auch eingeholt werden. Daher fordern wir, dass der Nachweis erbracht wird, dass SESAM für die Gesundheit von Kindern einen absehbaren Nutzen erbringt und dass die Einwilligung dieser Kinder spätestens ab der Einschulung eingeholt wird.

- Im Weiteren können auch aus ethischen Gründen Bedenken angemeldet werden. So ist die Frage zu klären, ob es vertretbar ist, dass jemand für 20 Jahre zum Versuchsobjekt gemacht wird, ohne je dazu gefragt worden zu sein. Ebenso ändert sich unter Beobachtung auch die Eltern/Kind-Beziehung oder die Beziehung zu Geschwistern. Das Projekt SESAM wirft ethische Fragen auf, welche die Gesellschaft in ihrem Selbstverständnis betreffen. Noch ein Grund, weshalb für das Projekt Transparenz gefordert wird, damit genau diese sensiblen Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert werden können.

Abschliessend stellt die SP Basel-Stadt folgenden Forderungen auf:

- Die Voraussetzungen für die Bewilligung des Projektes und das Vorgehen dazu müssen eindeutig sein. Es muss klar definiert sein, welche Ethikkommission zuständig ist.

- Es dürfen keine weiteren öffentlichen Gelder ausgegeben werden, bevor das Projekt von der zuständigen Ethikkommission bewilligt worden ist.

- Die SP kann der zuständige Ethikkommission nur dann empfehlen, das Projekt zu genehmigen, wenn folgende Punkte klar und transparent erfüllt sind:
a) Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Es muss nachvollziehbar sein, ob und wie die Daten anonymisiert werden.
b) Die Studienleitung muss klar und nachvollziehbar darlegen, wie sie mit dem allfälligen Nachweis behandlungsbedürftiger Leiden umgehen wird.
c) Es muss klar, kontrollierbar und nachvollziehbar dargelegt werden, wie die Studienleitung mit Daten umgeht, welche für einzelne Probanden, Probandinnen oder deren Familien tief greifende Konsequenzen haben können.
d) Es muss klar, kontrollierbar und nachvollziehbar dargelegt werden, ob und wie die Studienleitung das "Recht auf Nichtwissen" von Probanden, Probandinnen oder deren Familien respektieren wird.

Mittwoch, 20. September 2006

Was in den letzten Monaten geschah...

Vier Basler Grossrätinnen haben in einem Brief an die EKBB, Ethikkommission beider Basel, darum gebeten, dass den Familien, die zur Teilnahme an der Studie eingeladen werden, auch die kritischen Ueberlegungen zugänglich gemacht werden müssen, um einen „informed consent“ zu ermöglichen.

Die Gesundheitskommission der SP BS hat sich über SESAM informieren lassen.

Die regionale Kommission „Kirche und Wirtschaft im Gespräch“ hat sich im Juni durch Herrn Margraf über SESAM orientieren lassen und entschieden, dass sie auch die kritischen Fragen kennen lernen möchte.

An einer Tagung der SAGW, Schweiz. Akademie der Geisteswissenschaften, wurde SESAM vorgestellt. Carola Meier-Seethaler hat bei der Gelgeneheit den kritischen Standpunkt vertreten.

Die Anfrage einer Juristin, die beim Nationalfonds um Einsicht in die Projektunterlagen bat (gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung), wurde abgelehnt.

Donnerstag, 27. April 2006

WoZ über Rücktritt von Carola Meier-Seethaler aus NEK

aktuelle WochenZeitung, Seite 16, über den Rücktritt:
CAROLA MEIER-SEETHALER: Die Philosophin tritt aus der Nationalen Ethikkommission aus. Sie beklagt die Ökonomisierung der forschungspolitischen Debatte

Würde mit Bedingungen

Von Marcel Hänggi
Werden in Zukunft in der Forschung Entscheide ausschliesslich aus ökonomischen Gründen gefällt? Ist Ethik nur noch ein Hindernis? Weil sie fürchtet, dass Entscheidungen über neue medizinische Techniken je länger, je mehr vor allem ökonomisch statt ethisch begründet werden, ist Carola Meier-Seethaler aus der Nationalen Ethikkommission (NEK) ausgetreten. Die Philosophin zweifelt, dass eine ethische Entscheidungsfindung noch möglich sei, wenn «Kreise der Wirtschaft oder der Wissenschaft mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Schweiz argumentieren». Mit ebendieser Argumentation stellte Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Ende März das neue Humanforschungsgesetz vor. Meier-Seethalers Rücktritt ist vor allem ein Protest gegen dieses Gesetz. Das Humanforschungsgesetz soll die Forschung an Menschen regeln - auch an Menschen, die nicht urteilsfähig sind. «Dabei macht es Zugeständnisse an die Forschung, die noch über die bereits liberalen Regelungen der europäischen Biomedizinkonvention hinausgehen», sagt Meier-Seethaler.
Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassung. Bis heute existiert auf Bundesebene kein solches Gesetz; einzig die Stammzellenforschung wurde - auf Druck von Wirtschafts- und Forschungslobby - in ein eigenes Gesetz ausgelagert und Ende 2004 an der Urne angenommen. Es gebe, sagt Meier-Seethaler im Gespräch mit der WOZ, im Entwurf sowohl überzeugende Abschnitte als auch stossende Bestimmungen. Ihr Protest richte sich gegen eine Grundtendenz gegenwärtiger Politik: Man scheine in erster Linie die Forschungsförderung anzustreben, erst in zweiter Linie den Schutz des Menschen.
Im zum Gesetz gehörigen Verfassungsartikel heisst es: «Der Bund sorgt unter Beachtung der Forschungsfreiheit für den Schutz der Menschenwürde.» Dass der Schutz der Menschenwürde unter eine Bedingung gestellt werde, sei in der Verfassung einzigartig. Im Kommentar zum neuen Verfassungsartikel wird ergänzt: «Der Bund darf nur so weit Vorschriften über die Forschung am Menschen erlassen, als er die Forschungsfreiheit nicht unzulässig einschränkt.»
«Ich frage mich», sagt Meier-Seethaler, «inwiefern der Schutz der Menschenwürde eine unzulässige Einschränkung sein kann.» Ein weiterer Grund für ihren Rücktritt ist, dass die Ethikkommissionen gemäss Gesetzesentwurf zur Überprüfung von Forschungsprojekten lediglich eingesetzt werden «können». Ein schlechtes Omen ist in dieser Hinsicht das gross angelegte, langfristige Forschungsprojekt Sesam: Dieses will Kinder vom Mutterbauch bis ins Erwachsenenalter begleiten. Die kantonalen Ethikkommissionen werden zwar angehört, doch das Projekt ist bereits angelaufen. Verweigern die Ethikkommissionen die Bewilligung, gefährden sie Arbeitsplätze. Wer will das schon in einer Zeit, in der alle vom Forschungs- und Wirtschaftsstandort sprechen?
In der derzeitigen politischen Landschaft ist Meier-Seethaler eine Ruferin in der Wüste. Unterstützung erhalten hat sie aus Norwegen: Knut Ruyter, Ethikprofessor in Oslo, hat den Schweizer Gesetzesentwurf auf Einladung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften begutachtet. Sein Fazit: Lasst den Entwurf Entwurf sein.

Donnerstag, 20. April 2006

Protestrücktritt von Carola Meier-Seethaler aus der NEK

Die NZZ meldet heute auf S. 14 mit diesen paar wenigen Zeilen:
Rücktritt aus der Ethikkommission

Die Philosophin und Psychotherapeutin Carola Meier-Seethaler hat ihren Rücktritt aus der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin erklärt. Damit will sie ihren Protest gegen den Entwurf des Humanforschungsgesetzes und des zugehörigen Verfassungsartikels ausdrücken. Insbesondere störe sie «die einseitige Tendenz, mit dem Humanforschungsgesetz günstige Rahmenbedingungen für die Forschung zu schaffen», schreibt sie in einer Mitteilung. Es sei für sie «inakzeptabel, dass das Gesetz den Schutz für einwilligungsunfähige Menschen zugunsten von Forschungsinteressen» einschränke.

Samstag, 1. April 2006

baselstädtischer Regierungsrat zu Sesam

Der Regierungsrat BS hat Stellung genommen zur Interpellation Alder Finzen. Darin deklariert er auf knapp sieben Seiten (.pdf-Dokument) seine Haltung zu diesem Forschungsprojekt. Ausschnitt:
Der Regierungsrat begrüsst, dass es der Universität gelungen ist, diesen bedeutenden nationalen Forschungsschwerpunkt zu errichten. Bezüglich der öffentlich umstrittenen Dimensionen des Projekts vertraut der Regierungsrat auf die internen Kontrollmechanismen der Universität einerseits und der prüfenden Instanzen auf nationaler Ebene andererseits. (...) Das Projekt SESAM ist auf besseres Erkennen und Verstehen dieser Phänomene ausgerichtet. Es geht bei SESAM nicht um einen manipulativen Eingriff bei ungeborenen oder geborenen Menschen mittels Gentechnologie, auch nicht um Gentests, wie dies in Teilen der Öffentlichkeit offensichtlich vermutet wird. Die Verantwortung über das Projekt liegt bei der Universität und den entsprechenden akademischen und ethischen Instanzen. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, im Rahmen seiner politischen Oberaufsicht die bisher gefallenen Entscheide in Frage zu stellen.

Freitag, 24. März 2006

Interpellation Alder Finzen zu Sesam

Interpellation von Beatrice Alder Finzen vom 15. März 2006 im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt:

Sesam ist ein Projekt, das über die Ursachen psychischer Krankheiten Aufschluss geben soll. Dazu soll die Entwicklung von 3000 Kindern und deren Familien über einen Zeitraum von 20 Jahren wissenschaftlich begleitet werden. Alle Details hier aufzuführen, würde zu weit führen. Wohl wissend um die Autonomie der Universität bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen.
1. Wie ist seine generelle Meinung zu diesem Projekt?
2. Teilt der Regierungsrat meine Meinung, dass, da sich die Uni bei aller Autonomie nicht im gesellschaftlichen Vakuum und rechtsfreien Raum bewegen kann, in diesem Fall die öffentliche Diskussion unabdingbar ist?
3. Wie kann diese gestaltet werden?
4. Wie können deren Ergebnisse in das Projekt einfliessen?
5. Wie kann garantiert werden, dass die öffentliche Kontrolle gewisser Standards wie Datenschutz, Autonomie der betroffenen Eltern und v.a. der minderjährigen Probandinnen und Probanden gewahrt wird?
6. Wie wird die Öffentlichkeit über den Verlauf des Projekts und allf. auftauchende Schwierigkeiten informiert?
7. Steht der Regierungsrat mit den Regierungen der anderen beteiligten Universitäten Bern, Lausanne, Genf im austauschenden Kontakt über diese und weitere Fragen?
Beatrice Alder Finzen

Mittwoch, 15. März 2006

Motion Dunant zu Ethikkommissionen im Ständerat

Vorgestern stimmte der Ständerat ab über die Motion des baselstädtischen SVP-Nationalrates Dunant, die - im März '04 eingereicht - verlangte, der Bundesrat solle "die nötigen Rahmenbedingungen für eine gesamtschweizerische Koordination oder für eine Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen" prüfen und "umzusetzen". Mittelbar stellte Dunant die Existenzberechtigung der kantonalen Ethikkommissionen grundsätzlich in Frage. Wie bereits am 29.11.05 der Nationalrat überwies schliesslich auch der Ständerat - nach einer kurzen aber durchaus kontroversen Debatte - die Motion. Allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten. Die Abstimmung endete zunächst 14:14. Ausschnitte aus der Diskussion:
Madeleine Amgwerd (JU): Cette motion est contradictoire dans son développement. L'auteur de la motion va jusqu'à mettre en doute l'existence même des commissions cantonales, qui font un travail important et reconnu, et je ne trouve cela pas correct. Pour ma part, je rejetterai cette motion et je vous invite à en faire de même.
Hans Fünfschilling (BL): Wenn eine Kommission z. B. darüber entscheidet, ob ein Projekt an ihrem Spital stattfinden soll, kann diese Kommission doch sagen, dieses Projekt an diesem Spital durchzuführen sei aus ethischen Gründen nicht verantwortbar, weil das notwendige Know-how nicht vorhanden sei - denn sie kennt die Möglichkeiten und die Fähigkeiten dieses Spitals. Es heisst also nicht, dass es gut ist, wenn regionale Kommissionen keinen Entscheid mehr treffen können, sondern es ist vielmehr in speziellen Fällen sinnvoll, wenn eine Kommission im eigenen Kanton, in regional begründeten Fällen, ein Veto einlegen kann.
Simonetta Sommaruga (BE): Ich möchte Ihnen trotzdem beantragen, sie heute abzulehnen, und zwar weil ich es nicht richtig finde, einer Vorlage, die jetzt in Diskussion ist, vorzugreifen. Wir haben es gehört, das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ist seit dem 1. Februar in der Vernehmlassung. Vor allem sehen wir, wenn wir die Vorlage anschauen, dass der Bundesrat sich auch noch nicht entscheiden konnte, wie es mit diesen Ethikkommissionen am besten weitergehen soll. Das ist für mich der Grund, weshalb es mir zum heutigen Zeitpunkt nicht opportun scheint, dass wir ohne vertiefte Diskussion einen Vorentscheid fällen, nachdem gerade in der Vernehmlassung noch alles offen ist.
Anita Fetz (BS) für die Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK): Die Kommission beantragt Ihnen, mit 6 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. (...) Unbestritten war dabei, sowohl für die Mehrheit wie für die Minderheit der Kommission, die Notwendigkeit von Ethikkommissionen. Gerade in einem Zeitalter, in dem die Forschung am Menschen immer weiter in ethisch heikle Bereiche vordringt, bekommen die Ethikkommissionen auf nationaler, kantonaler und spitalinterner Ebene eine noch grössere Bedeutung. Das Gesetz über die Forschung am Menschen, wie es jetzt in der Vernehmlassung ist, koordiniert die verschiedenen Akteure unserer Meinung nach sehr wirkungsvoll.

Donnerstag, 2. Februar 2006

Vernehmlassung zu Humanforschung gestartet

(BAG) Der Bundesrat hat am 1. Februar 2006 die Vernehmlassung zum Entwurf des Verfassungsartikels und zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 31. Mai 2006 beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, eingereicht werden.

Kommentar der NZZ.

Donnerstag, 8. Dezember 2005

Bundesrat hat Interpellation beantwortet

Maya Graf hatte interpelliert, hier die Antwort des Bundesrates vom 2. Dezember 2005, Hervorhebungen und Einfügen der Fragen durch Sesamwatch.

Das Ziel dieses Nationalen Forschungsschwerpunktes (NFS) ist die Erforschung der komplexen Ursachen, die zu einer gesunden psychischen Entwicklung vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter führen. Das Gesamtprojekt besteht aus verschiedenen, im Detail noch zu konzipierenden Einzelprojekten und erfasst psychologische, soziale und biologisch-genetische Faktoren mittels Verhaltensbeobachtung, Fragebogen, Interviews und biologischen Untersuchungen. Dazu bedarf es unter anderem auch der Erkennung von Zusammenhängen zwischen genetischen Faktoren und psychischen Störungen innerhalb einer grösseren Gruppe von Menschen. In diesem Zusammenhang ist es vorgesehen, sowohl bei den Eltern wie Kindern Speichelproben zwecks DNA-Analysen zu entnehmen. Die DNA-Entnahme stellt nur einen Teil des ganzen Programmes dar und dient dazu, mögliche Zusammenhänge zwischen einem allgemeinen DNA-Muster und psychosozialen und umweltbedingten Faktoren von Gruppen von Menschen zu analysieren.
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten im Rahmen des zweistufigen Auswahl- und Entscheidverfahrens der NFS für die Beurteilung der wissenschaftlichen Aspekte des Vorhabens zuständig, während das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung vornimmt, die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates einholt und dem EDI einen begründeten Antrag zum Entscheid unterbreitet. Abgeschlossen wurde dieses Verfahren mit dem Entscheid des EDI, diesen NFS als Gesamtprojekt durchzuführen.
Im Rahmen des Auswahl- und Entscheidverfahrens bestanden für diese Instanzen keine Anhaltspunkte, wonach mit diesem NFS von vornherein Rechtsnormen oder anerkannte ethische bzw. wissenschaftliche Richtlinien verletzt würden. Unabhängig von dieser generellen Einschätzung war es den beteiligten Forschungsgruppen aber klar, dass vor dem Start der konkreten Einzelprojekte vertiefte rechtliche Abklärungen nötig werden könnten. Auch ist im NFS SESAM selbst vorgesehen, je nach kantonaler Rechtslage die Einzelprojekte vor ihrer Durchführung den jeweils zuständigen kantonalen Ethikkommissionen vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:
Frage 1
Bei SESAM geht es in erster Linie um fremdnützige klinische Forschung an Kindern. D.h. die betroffenen Kinder werden nicht direkt von etwaigen Forschungsergebnissen profitieren. Ist eine solche Forschung in der Schweiz verfassungsrechtlich und zivilrechtlich erlaubt?

Forschung unter Einbezug von Kindern, die diesen keinen direkten Nutzen für ihre Gesundheit bringt ("fremdnützige Forschung"), ist auf Bundesebene grundsätzlich weder verfassungsrechtlich noch zivilrechtlich ausgeschlossen. So erlaubt z. B. das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) klinische Versuche an urteilsunfähigen oder urteilsfähigen unmündigen oder entmündigten Personen unter gewissen Voraussetzungen, auch wenn davon kein direkter Nutzen für die betroffene Person erwartet wird. Auch die meisten Kantone (mit Ausnahme der Kantone Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Tessin) erlauben die sogenannte fremdnützige Forschung an den genannten Personengruppen unter bestimmten Bedingungen. Da im Rahmen des NFS SESAM verschiedene Einzelprojekte mit unterschiedlichen Fragestellungen und Interventionen durchgeführt werden sollen, ist es schwierig, die Frage der Fremdnützigkeit für das Gesamtprojekt zu entscheiden. Unbestritten aber ist, dass diese Frage für jedes Einzelprojekt separat zu beurteilen ist. Ebenso klar ist, dass die aus dieser Beurteilung folgenden Konsequenzen zu beachten sein werden.
Frage 2
Sind Eltern im Falle einer solchen fremdnützigen Forschung an Kindern, wo u.a. auch das Erbgut analysiert und gespeichert werden soll, berechtigt, ihre Zustimmung für die Teilnahme ihres Kindes zu geben? Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage gibt diese Berechtigung?

Bei der Entnahme von genetischem Material zu Forschungszwecken kommt heute, je nachdem ob das Rechtsverhältnis zwischen den Forschenden und den Kindern bzw. ihren Eltern öffentlich- oder privatrechtlicher Natur ist, das öffentliche Recht der Kantone oder das Zivilrecht zur Anwendung. Was die Zustimmung der Eltern für die Teilnahme der Kinder insgesamt betrifft, erfolgt diese gestützt auf das Entscheidungsrecht (Art. 301 Abs. 1 sowie Art. 304 Abs. 1 ZGB) der gesetzlichen Vertreter oder auf allfällige öffentlichrechtliche Vorschriften der Kantone.
Frage 3
Wie wird die unabhängige Beratung der Eltern für einen Entscheid über die Teilnahme an diesem "Lebensprojekt" gewährleistet? Das Bundesgesetz über die Genetischen Untersuchungen am Menschen (GUMG), das unabhängige Beratung vorsieht, tritt erst Mitte 2006 in Kraft.

Zur Regelung im Bundesgesetz über die Genetischen Untersuchungen am Menschen (GUMG) ist zu bemerken, dass die Forschung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist (Art. 1 Abs. 3). Ausnahme ist Artikel 20 Absatz 2, der die Weiterverwendung von biologischem Material für genetische Untersuchungen regelt. Da es sich im vorliegenden Fall um genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken an eigens hierfür entnommenen Material (Speichelproben) handelt, besteht somit keine auf das GUMG gestützte Beratungspflicht. Es ist hingegen bei der Konzipierung des konkreten Einzelprojektes zu überprüfen, ob ungeachtet der fehlenden bundesgesetzlichen Pflicht eine unabhängige Beratung vorgesehen werden soll.
Frage 4
Das Gesetz über die Forschung am Menschen ist noch nicht einmal in der Vernehmlassung. Dort allerdings sollen Fragen rund um die Forschung an Nicht-Zustimmungsfähigen auf nationaler Ebene geregelt werden. Kann ein solches Projekt vom Bundesrat gutgeheissen werden, welches ähnlich wie damals im Falle der Stammzellenforschung erneut ein Präjudiz schafft und damit der Gesetzgebung vorgreift?

Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ist zur Zeit in Vorbereitung. Darin soll auch die Forschung mit urteilsunfähigen und mit urteilsfähigen unmündigen Personen geregelt werden. Die Vernehmlassung zur Verfassungsbestimmung und zum Gesetz über die Forschung am Menschen ist für Anfang 2006 geplant. Durch den getroffenen Programmentscheid wird aber weder ein Präjudiz geschaffen noch der Gesetzgebung vorgegriffen.
Frage 5
Hält er das Vorgehen des Nationalfonds für angemessen, ein solch umfangreiches, ethisch und rechtlich stark umstrittenes Projekt zu bewilligen, ohne dass zumindest die Nationale Ethikkommission die Gelegenheit erhielt, Stellung zu nehmen?

Eine Anhörung der nationalen Ethikkommission ist im Bewilligungsverfahren für Nationale Forschungsschwerpunkte nicht vorgesehen; die Kommission verfolgt andere Aufgaben. Wie bereits erläutert, sind - je nach kantonaler Rechtslage - die Genehmigungen auf Stufe der Einzelprojekte bei den kantonalen Ethikkommissionen einzuholen.
Frage 6
Wie äussert er sich zur Zielsetzung des Projektes, das klar das ökonomische Funktionieren eines Menschen für die Gesellschaft in den Vordergrund stellt und den Blickwinkel der Einzigartigkeit des "Menschsein" im Sinne seiner Menschenwürde vergisst?

Nach Schätzungen der WHO werden 2020 Depressionen die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Sterblichkeit und gesundheitliche Beeinträchtigungen sein. Betroffen davon sind zuerst stets einzelne Menschen. Die Entwicklung stellt aber auch eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Die Erforschung der Ursachen von psychisch bedingten Krankheiten liegt deshalb sowohl im unmittelbaren Interesse der erkrankten Menschen selber als auch im Interesse der ganzen Gesellschaft. Sie geht weit über ökonomische Interessen hinaus. ["Sie"? Welche "sie"? "Die" Bedeutung? Und wenn sie gemeint ist, warum steht dann das Wort nicht da?]
Frage 7
Besteht bei einer finanziellen Beteiligung der Pharmaindustrie nicht auch vermehrt die Gefahr, dass Aussenstehende Einblick in höchst sensible Personendaten von Kindern und Erwachsenen erhalten? Wer hat und wird Zugriff auf diese Millionen von Daten und umfassenden Analysen haben?

Sensible Daten werden vom NFS SESAM nicht an Dritte (inkl. Pharmaindustrie) weitergegeben oder veröffentlicht. Aus der Forschungstätigkeit gewonnene Sekundärdaten in aggregierter und anonymisierter Form dagegen gelten gemäss den aktuellen Rechtsnormen nicht mehr als besonders schützenswert oder sensibel. Die Eigentumsrechte an den Daten und Forschungsergebnissen liegen bei den Forschenden bzw. deren Arbeitgebern (Universitäten). Der SNF verlangt aber, dass die Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich gemacht und umgesetzt werden. Hierin liegt das öffentliche Interesse dieser vom Bund unterstützten Forschung.
Frage 8
Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Privatwirtschaft immer stärker in die Forschung an Universitäten mit eingebunden wird und damit auch auf die Richtung der Forschung Einfluss nehmen kann?

Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Privatwirtschaft in der Forschung ist wichtiger Bestandteil der Forschungspolitik des Bundes (siehe BFT-Botschaft 2004-2007). Sie wurde vom Parlament in zahlreichen Vorstössen immer wieder als wichtig beurteilt und im Rahmen der Finanzplanung ausdrücklich gutgeheissen.


Erklärung Urheberin/Urheber: teilweise befriedigt
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Sesam Watch

Beobachtungen und Notizen zum Schweizer NCCR "Sesam", der 3'000 Kinder und ihr Umfeld vom ersten Ultraschallbild an 20 Jahre lang beobachten wollte (vorzeitiger Abbruch: 13.3.08). Autonom, skeptisch, ehrenamtlich. Kontakt: sesamwatch@gmail.com

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