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"Sesam" heisst auf Englisch...
Was in der Schweiz mit 3'000 Kindern scheiterte, soll...
sesaminput - 9. Jul, 08:26

Hinweis

-+-+-+-+-+-+-+-

Politikreaktionen

Mittwoch, 8. Juli 2009

"Lehren" des Schweizerischen Nationalfonds aus Sesam

Der SNF teilte am 3. Juli mit:
Der Schweizerischen Nationalfonds (SNF) hat im Rahmen seines nun verabschiedeten Berichts „Lesson learned“ (.pdf) die Lehren aus dem im Januar erfolgten Abbruch des Nationalen Forschungsschwerpunkts (NFS) SESAM gezogen. Er formuliert darin die aus den gemachten Erfahrungen gezogenen Schlüsse und Erkenntnisse für vergleichbare künftige Grossprojekte. Insbesondere an die vorangehenden Machbarkeitsstudien will der SNF noch umfassendere Anforderungen stellen.
Als Ursachen für das Scheitern nennt die Medienmitteilung:
1. zu optimistische Annahmen bezüglich der Teilnahme von werdenden Müttern an der Kernstudie
2. Unklarheiten bei rechtlichen Zuständigkeiten sowie aufwändiges Ethikverfahren in Basel und anderen Kantonen
3. anhaltende öffentliche Kritik am NFS, insbesondere durch Interessengruppen
Punkt 1 geht auf die Kappe der Sesam-Leitung und der Expertengremien im und um den SNF. Gegen den im zweiten Punkt formulierten Vorwurf, die Ethikkommission sei mitschuld, verwahrte sich deren Präsident Hans Kummer mit einer ausführlichen Begründung bereits im Januar in der NZZ. Und dass Punkt 3 als offizieller Grund für das Scheitern genannt wird, verweist implizit auf die in 3.6 von "Lesson learned" artikulierte Kritik an den Verantwortlichen in SNF und Sesam:
(...) Wichtig erscheint aber,dass der Umgang mit öffentlicher Kritik "Chefsache" ist, d.h. vom SNF ohne Verzug auf verantwortlicher Ebene ernst genommen werden muss, sobald sie auftaucht. Der SNF hat eine wichtige Funktion als Verteidiger von seriöser wissenschaftlicher Forschung wahrzunehmen, die er auch angemessen kommunizieren muss. Um zeit- und sachgerecht reagieren zu können, braucht er die dazu nötige Kommunikationskompetenz und ein angemessenes Monitoring, besonders im Fall der Orientierten Forschung. (...)
Es wird also im Bericht zwar zugegeben, dass die Unfähigkeit der Verantwortlichen, mit öffentlich artikulierter Skepsis gegenüber Sesam umzugehen, Mitschuld trägt an dessen Scheitern. Aber trotzdem schiebt das Communiqué zu "Lesson learned" jenen, die ihre Skepsis artikulierten, die Schuld in die Schuhe. Sachlich richtig wäre, unter 3. zu schreiben: "fehlende Kommunikationskompetenz und mangelndes Monitoring bei SNF und Sesam". Dann wären aber am Ende SNF und Sesam ganz allein am Debakel schuld, denn das Argument der Verzögerung durch die Ethikkommission(en) (Punkt 2) darf wohl als Scheinargument bezeichnet werden (siehe Hans Kummers Argumentarium). Inhaltlich äussert sich der SNF übrigens mit keiner Silbe zur "anhaltenden Kritik".

Donnerstag, 22. Januar 2009

Abbruch Sesam formell beschlossen

Das >Eidgenössische Departement des Inneren teilt mit:
Bern, 22.01.2009 - Auf Antrag des Schweizerischen Nationalfonds SNF hat das Eidgenössische Departement des Innern am 19. Januar entschieden, den Nationalen Forschungsschwerpunkt ,Schweizerische ätiologische Studie zur psychischen Gesundheit" SESAM formell auf den 30. September 2009 abzubrechen. Für den ordnungsgemässen Abschluss hat das EDI zudem eine einjährige Auslaufphase genehmigt. Hauptgrund für den Abbruchentscheid ist, dass die für die geplante Kernstudie notwendige Anzahl von 3'000 Probanden nicht rekrutiert werden konnte. In der Auslaufphase können im Rahmen von SESAM begonnene wissenschaftliche Arbeiten, die nicht unmittelbar von der Kernstudie abhängig sind, abgeschlossen und deren Ergebnisse gesichert und publiziert werden.

Dienstag, 20. Mai 2008

Antwort des Bundesrates vom 21.5.08 auf die Interpellation Maya Graf vom 20.3.08

08.3225 - Interpellation
Nationaler Forschungsschwerpunkt SESAM. Wer trägt die Verantwortung?

Eingereicht von: Graf Maya
Einreichungsdatum: 20.03.2008
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

Antwort des Bundesrates vom 21.05.2008

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten (Art. 8c Forschungsverordnung, SR 420.11) betreffend Auswahl- und Entscheidverfahren der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) für die Beurteilung der wissenschaftlichen Aspekte zuständig. Er stützt sich dabei auf ausgewiesene ausländische Expertenpanels ab. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist demgegenüber für die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung zuständig und holt diesbezüglich auch die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) ein. Das SBF unterbreitet schliesslich dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen begründeten Antrag zum Entscheid. Dieses Verfahren wurde im März 2005 mit dem Entscheid des EDI zur Lancierung des NFS SESAM abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:

2./3. Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit: Nach Abschluss des erwähnten Entscheidverfahrens oblag es dem Leitungsgremium des NFS SESAM gemäss Vertrag mit dem SNF, sämtliche zur Durchführung der Projekte notwendigen Bewilligungen einzuholen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Graf (05.3684 "Nationaler Forschungsschwerpunkt SESAM") ausgeführt hat, haben auch die Genehmigungsinstanzen entsprechende rechtliche Abklärungen vorgenommen. Am 25. Juli 2007 wurde dieser Prozess mit der Freigabe der (Kern-) Studie durch die Ethikkommission beider Basel (EKBB) abgeschlossen, und es konnte mit der Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen begonnen werden. Die Leitung des NFS SESAM musste dann im März 2008 feststellen, dass das mit dem SNF vereinbarte Ziel betreffend Anzahl Studienteilnehmerinnen nicht mehr in der vorgegebenen Frist erreicht werden konnte, und hat am 13. März 2008 beim SNF den Abbruch der Kernstudie beantragt. Gestützt auf Artikel 8g der Forschungsverordnung (Abbruch von Nationalen Forschungsschwerpunkten) prüft der SNF zurzeit die Sachlage und wird voraussichtlich im Sommer 2008 beim EDI diesbezüglich einen Antrag stellen.
Beim NFS SESAM müssen zwei Sachlagen unterschieden werden: einerseits die Beurteilung des Forschungsvorhabens unter ethischen Kriterien und andererseits die rein wissenschaftliche Vorgabe betreffend die notwendige Anzahl Probanden. Wie dargelegt, ist die Kernstudie (entsprechend den Kriterien der Ethikkommission) mit geringfügigen Anpassungen genehmigt worden. Dass heute die notwendige Anzahl Probanden nicht zur Verfügung steht, stellt eine andere Sachlage dar, tangiert aber keineswegs die von den Experten bestätigte wissenschaftliche Qualität des Vorhabens. Dies kommt bei Forschungsprojekten mit Kohorten oft vor, sowohl bei öffentlich wie auch bei privat finanzierten Vorhaben.

4. Pilotstudie: Wie dies bei jeder derartigen Studie der Fall ist, hatte auch der NFS SESAM eine Pilotstudie geplant. Die Ethikkommission beider Basel EKBB verlangte von SESAM jedoch den Verzicht auf die vorgesehene Etappierung in Pilot- und Hauptstudie, verknüpft mit der Auflage, die Kernstudie als Ganzes zur Beurteilung nach ethischen Kriterien einzureichen. Angesichts der Kritik verschiedener Kreise an SESAM wäre es aus politischen Gründen undenkbar gewesen, Rekrutierungstests mit Müttern ohne vorangehende Beurteilung durch eine Ethikkommission durchzuführen. Zudem wären solche Versuche ohne Kenntnisse der genauen Auflagen wenig aussagekräftig gewesen. Die Kernstudie als Ganzes wurde in der Folge am 25. Juli 2007 nach einem fast zweijährigen Bewilligungsprozess frei gegeben. Diese Verzögerung und die Verbindung der beiden Stufen (Pilot- und Hauptstudie) führten schliesslich dazu, dass SESAM ohne Pilot mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste.
1./5. Teilstudien und Finanzierung: Genaue Angaben zu den seit dem Start des NFS SESAM bereits gewonnenen Forschungsresultaten und zu den bisher verwendeten Bundesmitteln können zum jetzigen Zeitpunkt ausserhalb des SNF-Reportings nicht gemacht werden. Wie bei allen NFS üblich, wurde aber auch der NFS SESAM entsprechend den etablierten und standardisierten Verfahren beim SNF seit Beginn an jährlich von einem internationalen Expertengremium hinsichtlich der Erfüllung der wissenschaftlichen Ziele beurteilt. Auch musste der NFS SESAM jährlich Rechenschaft über die finanzielle Situation ablegen. Neben der finanziellen Beurteilung (Zwischenbericht) wird auch die Frage betreffend die eventuelle Weiterführung von Teilprojekten Gegenstand der oben erwähnten Abklärungen des SNF sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sie zu Ende zu führen, sofern die Teilstudien durch den Abbruch der Kernstudie nicht betroffen sind.

6. Schlussfolgerungen / Konsequenzen: Der NFS SESAM wurde 2005 zusammen mit fünf weiteren NFS in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt. Die unabhängigen Experten sprachen dem Forschungsvorhaben höchste Qualität auf internationalem Niveau zu. Auch was die Lancierung einer gross angelegten Kohortenstudie in der Schweiz zur Thematik der psychischen Gesundheit anbelangte, beurteilten die Experten die Situation äusserst positiv. Gemäss ihrer Einschätzung war die Schweiz für die Durchführung einer multigenerational angelegten Studie dieses Typs eines der wenigen prädestinierten Länder (zuverlässige Meldeverfahren, Verfügbarkeit pränataler Diagnostik, geringe Bevölkerungsmobilität). Bei allen innovativen Forschungsvorhaben bleibt immer ein Restrisiko, dass unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Ob und wie weit das Risiko betreffend die Probandenrekrutierung bei Kohortenstudien über eine konsolidierte Abschätzung (Machbarkeitsprüfung) inskünftig minimiert werden könnte, wird der SNF im Rahmen seiner Abklärungen überprüfen.

Zuständig: Departement des Innern (EDI)
Erstbehandelnder Rat: Nationalrat

Mitunterzeichnende: Aeschbacher Ruedi - Amacker-Amann Kathrin - Aubert Josiane - Bänziger Marlies - Fasel Hugo - Genner Ruth - Gilli Yvonne - Girod Bastien - Hodgers Antonio - John-Calame Francine - Lachenmeier-Thüring Anita - Lang Josef - Leuenberger Ueli - Moser Tiana Angelina - Schelbert Louis - Schenker Silvia - Teuscher Franziska - Thorens Goumaz Adèle - Tschümperlin Andy - Vischer Daniel - Weibel Thomas - Widmer Hans - Wyss Brigit (23)

Sonntag, 23. März 2008

Wortlaut Interpellation Maya Graf vom 20.3.08

Die baselbieter Nationalrätin Maya Graf hat am 20. März eine Interpellation eingereicht mit folgendem Wortlaut:
Im März 2005 bewilligte der Nationalfonds das Projekt SESAM als Nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder, ihre Eltern und Grosseltern sollten während 20 Jahren kontinuierlich untersucht werden, um Daten und Erkenntnisse über unsere psychische Gesundheit und Krankheiten zu gewinnen. Dieser "Datenschatz" sollte wie im Projektbeschrieb zusammengefasst: "die Position des Landes in einem Feld von grösster strategischer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig stärken". Trotz kritischen Stimmen bezüglich genügender gesetzlicher Grundlagen und Durchführbarkeit wurde das Projekt von Bundesrat Couchpin und dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF mit Begeisterung bewilligt. Der Schweizerische Nationalfonds finanzierte den Forschungsschwerpunkt SESAM mit über 20 Millionen Franken. Davon sind bisher 10.2 Millionen Franken bereits geflossen.

Am 13. März 2008 musste die Projektleitung von SESAM bekannt geben, dass sie die Kernstudie einstellen müssen, weil sich praktisch keine werdenden Mütter für die Studie zur Verfügung stellen wollten. Die Teilstudien werden weitergeführt, doch der Schweizerische Nationalfonds verliert 10 Millionen Franken, ohne dass ein Resultat vorliegt. Das wirft einige Fragen zur Verantwortlichkeit dieses Fiaskos auf.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass 10.2 Millionen öffentlich Forschungsgelder in ein Projekt flossen, das gescheitert ist, bevor er begann? Wie sieht die genaue Abrechung aus? Welche Forschungsresultate sind konkret von der Kernstudie zu erwarten?

Wer trägt beim Bund die Verantwortung für die Bewilligung dieses Forschungsschwerpunktes und wie stellen sich die verantwortlichen Stellen zum Abbruch des Projektes?

Wer hat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen SESAM starten konnte? Wurden die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen abgeklärt?

Warum wurde von den Verantwortlichen keine Pilotstudie verlangt, eine Mindestanforderung für ein Forschungsprojekt dieser Grösse? Warum wurde nicht durch Pre-studies die praktische Durchführbarkeit des Projektes getestet? Diese hätten gezeigt, dass die Rekrutierung der Mütter in der Praxis schwierig werden könnte?

Welche Teilprojekte werden weitergeführt und wie werden diese weiterfinanziert? Wieviele Forschungsgelder flossen bereits in diese Teilprojekte?

Welche Lehren ziehen Bundesrat und verantwortliche Stellen aus diesem Fiasko eines hochgejubelten Nationalen Forschungsschwerpunktes?

Freitag, 15. Dezember 2006

Positionspapier der Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt zu Sesam

Das Dokument im Wortlaut:

Positionspapier der SP Basel-Stadt zur Studie SESAM

Die SP Basel-Stadt begrüsst es grundsätzlich, dass die Studie SESAM als Nationaler Forschungsschwerpunkt bei der Universität Basel angesiedelt worden ist. Die SP Basel-Stadt setzt sich für eine Universität auf hohem Niveau ein und ist der Meinung, dass die Hochschulen ein wichtiges Rückgrat der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz sind. Das Ziel von SESAM, die Erforschung der Ursachen, die zu einer gesunden psychischen Entwicklung vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter führen, halten wir auch für erstrebenswert. Doch erscheint es uns als problematisch, dass der Ansatz dazu sehr einseitig ist und die geisteswissenschaftliche Komponente nicht miteinbezogen wird. Die SP Basel-Stadt möchte das Projekt SESAM kritisch begleiten und wir weisen daher auf einige heikle Bereiche hin.

- Die SP Basel-Stadt möchte hervorheben, dass die Informationspolitik von SESAM bisher wenig transparent war und wir fordern deshalb die Forschungsleitung auf, in Zukunft aktiver zu informieren. Die Abläufe bzw. der aktuelle Stand der Studie, sollte für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Dies kann auch mittels eines Newsletters für interessierte Kreise erzielt werden. Zudem erachten wir den Internetauftritt des Projektes eher als einen Propagandatext. Wir erwarten von der Projektleitung eine sachlichere Informationspolitik. Damit die öffentliche Diskussion weitergeführt werden kann und SESAM während dessen Laufzeit auch kritisch von allen Interessierten begleitet werden kann.

- Die SP Basel-Stadt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass öffentliche Gelder in das Projekt SESAM investiert wurden. Aus diesem Grund hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information. Die Öffentlichkeit muss wissen, wie die Gelder verwendet werden.

- Die SP Basel-Stadt betont ausserdem, dass wir das bisherige Vorgehen der Projektleitung als fragwürdig betrachten. Es erscheint uns problematisch, dass der Nationalfonds bereits Gelder gesprochen hat und diese auch schon für die Vorbereitungen eingesetzt wurden. Und dies, bevor eine Ethikkommission das Projekt geprüft, geschweige denn bewilligt hat. Die Unterlagen wurden der Ethikkommission beider Basel (EKBB) zudem sehr spät zugestellt. Dieses Vorgehen macht misstrauisch und hinterlässt ein ungutes Gefühl.

- Die SP Basel-Stadt fordert, dass der Forschungsleitung Auflagen betreffend der Rahmenbedingungen gemacht werden. Zum einen muss der Datenschutz gesichert sein. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Studie sich über zwanzig Jahre erstrecken soll. Es stellt sich insbesondere die Frage, wie die Studienleitung mit dem Wissen aus diesen Datenerhebungen umgehen wird. Wie werden z.B. negative Ergebnisse aus diesen Untersuchungen den betroffenen Personen kommuniziert und wie wirkt sich dies auf ihre persönliche Situation bzw. auf ihren Versicherungsschutz aus. Ausserdem sollen die internationalen Abkommen im Bereich Datenschutz beachtet werden.

- Zum anderen erachtet die SP es für unerlässlich, dass die teilnehmenden Personen ihren Entscheid autonom treffen können. Daher ist es wichtig, dass in den Informationsunterlagen, welche den zu befragenden Personen ausgehändigt werden, auch kritische Punkte angesprochen werden. Ideal wäre die Beilage eines Infoblattes, welches von KritikerInnen der Studie angefertigt wird. Kontradiktorisch zusammengestellte Unterlagen ermöglichen den angesprochenen Personen, sich ein unabhängiges Bild machen zu können.

- Die SP Basel-Stadt wünscht sich von der EKBB eine engmaschige Kontrolle und Begleitung von SESAM. Dazu soll die EKBB auch die nötigen finanziellen Mittel erhalten. Die SP fordert, dass neben der Ethikkommission auch die Öffentlichkeit SESAM kritisch auf die Finger sehen. Wir schlagen zudem dem Unirat Basel-Stadt vor, dass er von SESAM während der ganzen Laufzeit regelmässig (z.B. jährlich) Rechenschaftsberichte einfordert und genehmigt. Wir würden es als sinnvoll erachten, wenn zu SESAM eine Ombudsstelle eingerichtet resp. benennt und allen Teilnehmenden resp. direkt oder indirekt Betroffenen klar kommuniziert würde.

- Die SP Basel-Stadt fordert, dass die rechtlichen Abklärungen differenzierter durchgeführt werden. Die rechtlichen Abklärungen müssen notwendigerweise vor dem Anlauf der Teilprojekte erledigt sein. Dafür sollen die finanziellen Mittel der Studie verwendet werden. Es stellt sich bei SESAM die Frage, ob Datenerhebungen von Kindern überhaupt rechtlich möglich sind. Im neuen Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Art. 10 Abs. 2 GUMG; Inkrafttreten voraussichtlich am 1.1.07) wird dies verboten, wenn es den Kindern nicht direkt nützt. Daher scheint es rechtlich fragwürdig, ob die Eltern überhaupt in solche Untersuchungen einwilligen können. Daneben wurde auch nicht sorgfältig abgeklärt, ob es sich bei den geplanten Forschungsprojekten um grundrechtliche Eingriffe handelt und inwiefern diese zulässig sind.

- Die SP Basel-Stadt erachtet es zudem als unabdingbar, dass SESAM sich an die geltenden Internationalen Abkommen hält, namentlich in bezug auf die fremdnützige Forschung an einwilligungsunfähigen Personen. Gemäss der Deklaration von Helsinki wie auch der Bioethikkonvention wird gefordert, dass minderjährige Personen nicht in die Forschung mitein-bezogen werden, es sei denn, die Forschung ist für die Förderung der Gesundheit von Minderjährigen erforderlich und kann nicht mit einwilligungsfähigen Personen durchgeführt werden. Zudem soll von einem Kind, welches fähig ist, die Zustimmung zu erteilen, diese Zustimmung auch eingeholt werden. Daher fordern wir, dass der Nachweis erbracht wird, dass SESAM für die Gesundheit von Kindern einen absehbaren Nutzen erbringt und dass die Einwilligung dieser Kinder spätestens ab der Einschulung eingeholt wird.

- Im Weiteren können auch aus ethischen Gründen Bedenken angemeldet werden. So ist die Frage zu klären, ob es vertretbar ist, dass jemand für 20 Jahre zum Versuchsobjekt gemacht wird, ohne je dazu gefragt worden zu sein. Ebenso ändert sich unter Beobachtung auch die Eltern/Kind-Beziehung oder die Beziehung zu Geschwistern. Das Projekt SESAM wirft ethische Fragen auf, welche die Gesellschaft in ihrem Selbstverständnis betreffen. Noch ein Grund, weshalb für das Projekt Transparenz gefordert wird, damit genau diese sensiblen Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert werden können.

Abschliessend stellt die SP Basel-Stadt folgenden Forderungen auf:

- Die Voraussetzungen für die Bewilligung des Projektes und das Vorgehen dazu müssen eindeutig sein. Es muss klar definiert sein, welche Ethikkommission zuständig ist.

- Es dürfen keine weiteren öffentlichen Gelder ausgegeben werden, bevor das Projekt von der zuständigen Ethikkommission bewilligt worden ist.

- Die SP kann der zuständige Ethikkommission nur dann empfehlen, das Projekt zu genehmigen, wenn folgende Punkte klar und transparent erfüllt sind:
a) Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Es muss nachvollziehbar sein, ob und wie die Daten anonymisiert werden.
b) Die Studienleitung muss klar und nachvollziehbar darlegen, wie sie mit dem allfälligen Nachweis behandlungsbedürftiger Leiden umgehen wird.
c) Es muss klar, kontrollierbar und nachvollziehbar dargelegt werden, wie die Studienleitung mit Daten umgeht, welche für einzelne Probanden, Probandinnen oder deren Familien tief greifende Konsequenzen haben können.
d) Es muss klar, kontrollierbar und nachvollziehbar dargelegt werden, ob und wie die Studienleitung das "Recht auf Nichtwissen" von Probanden, Probandinnen oder deren Familien respektieren wird.

Mittwoch, 20. September 2006

Was in den letzten Monaten geschah...

Vier Basler Grossrätinnen haben in einem Brief an die EKBB, Ethikkommission beider Basel, darum gebeten, dass den Familien, die zur Teilnahme an der Studie eingeladen werden, auch die kritischen Ueberlegungen zugänglich gemacht werden müssen, um einen „informed consent“ zu ermöglichen.

Die Gesundheitskommission der SP BS hat sich über SESAM informieren lassen.

Die regionale Kommission „Kirche und Wirtschaft im Gespräch“ hat sich im Juni durch Herrn Margraf über SESAM orientieren lassen und entschieden, dass sie auch die kritischen Fragen kennen lernen möchte.

An einer Tagung der SAGW, Schweiz. Akademie der Geisteswissenschaften, wurde SESAM vorgestellt. Carola Meier-Seethaler hat bei der Gelgeneheit den kritischen Standpunkt vertreten.

Die Anfrage einer Juristin, die beim Nationalfonds um Einsicht in die Projektunterlagen bat (gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung), wurde abgelehnt.

Donnerstag, 27. April 2006

WoZ über Rücktritt von Carola Meier-Seethaler aus NEK

aktuelle WochenZeitung, Seite 16, über den Rücktritt:
CAROLA MEIER-SEETHALER: Die Philosophin tritt aus der Nationalen Ethikkommission aus. Sie beklagt die Ökonomisierung der forschungspolitischen Debatte

Würde mit Bedingungen

Von Marcel Hänggi
Werden in Zukunft in der Forschung Entscheide ausschliesslich aus ökonomischen Gründen gefällt? Ist Ethik nur noch ein Hindernis? Weil sie fürchtet, dass Entscheidungen über neue medizinische Techniken je länger, je mehr vor allem ökonomisch statt ethisch begründet werden, ist Carola Meier-Seethaler aus der Nationalen Ethikkommission (NEK) ausgetreten. Die Philosophin zweifelt, dass eine ethische Entscheidungsfindung noch möglich sei, wenn «Kreise der Wirtschaft oder der Wissenschaft mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Schweiz argumentieren». Mit ebendieser Argumentation stellte Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Ende März das neue Humanforschungsgesetz vor. Meier-Seethalers Rücktritt ist vor allem ein Protest gegen dieses Gesetz. Das Humanforschungsgesetz soll die Forschung an Menschen regeln - auch an Menschen, die nicht urteilsfähig sind. «Dabei macht es Zugeständnisse an die Forschung, die noch über die bereits liberalen Regelungen der europäischen Biomedizinkonvention hinausgehen», sagt Meier-Seethaler.
Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassung. Bis heute existiert auf Bundesebene kein solches Gesetz; einzig die Stammzellenforschung wurde - auf Druck von Wirtschafts- und Forschungslobby - in ein eigenes Gesetz ausgelagert und Ende 2004 an der Urne angenommen. Es gebe, sagt Meier-Seethaler im Gespräch mit der WOZ, im Entwurf sowohl überzeugende Abschnitte als auch stossende Bestimmungen. Ihr Protest richte sich gegen eine Grundtendenz gegenwärtiger Politik: Man scheine in erster Linie die Forschungsförderung anzustreben, erst in zweiter Linie den Schutz des Menschen.
Im zum Gesetz gehörigen Verfassungsartikel heisst es: «Der Bund sorgt unter Beachtung der Forschungsfreiheit für den Schutz der Menschenwürde.» Dass der Schutz der Menschenwürde unter eine Bedingung gestellt werde, sei in der Verfassung einzigartig. Im Kommentar zum neuen Verfassungsartikel wird ergänzt: «Der Bund darf nur so weit Vorschriften über die Forschung am Menschen erlassen, als er die Forschungsfreiheit nicht unzulässig einschränkt.»
«Ich frage mich», sagt Meier-Seethaler, «inwiefern der Schutz der Menschenwürde eine unzulässige Einschränkung sein kann.» Ein weiterer Grund für ihren Rücktritt ist, dass die Ethikkommissionen gemäss Gesetzesentwurf zur Überprüfung von Forschungsprojekten lediglich eingesetzt werden «können». Ein schlechtes Omen ist in dieser Hinsicht das gross angelegte, langfristige Forschungsprojekt Sesam: Dieses will Kinder vom Mutterbauch bis ins Erwachsenenalter begleiten. Die kantonalen Ethikkommissionen werden zwar angehört, doch das Projekt ist bereits angelaufen. Verweigern die Ethikkommissionen die Bewilligung, gefährden sie Arbeitsplätze. Wer will das schon in einer Zeit, in der alle vom Forschungs- und Wirtschaftsstandort sprechen?
In der derzeitigen politischen Landschaft ist Meier-Seethaler eine Ruferin in der Wüste. Unterstützung erhalten hat sie aus Norwegen: Knut Ruyter, Ethikprofessor in Oslo, hat den Schweizer Gesetzesentwurf auf Einladung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften begutachtet. Sein Fazit: Lasst den Entwurf Entwurf sein.

Donnerstag, 20. April 2006

Protestrücktritt von Carola Meier-Seethaler aus der NEK

Die NZZ meldet heute auf S. 14 mit diesen paar wenigen Zeilen:
Rücktritt aus der Ethikkommission

Die Philosophin und Psychotherapeutin Carola Meier-Seethaler hat ihren Rücktritt aus der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin erklärt. Damit will sie ihren Protest gegen den Entwurf des Humanforschungsgesetzes und des zugehörigen Verfassungsartikels ausdrücken. Insbesondere störe sie «die einseitige Tendenz, mit dem Humanforschungsgesetz günstige Rahmenbedingungen für die Forschung zu schaffen», schreibt sie in einer Mitteilung. Es sei für sie «inakzeptabel, dass das Gesetz den Schutz für einwilligungsunfähige Menschen zugunsten von Forschungsinteressen» einschränke.

Samstag, 1. April 2006

baselstädtischer Regierungsrat zu Sesam

Der Regierungsrat BS hat Stellung genommen zur Interpellation Alder Finzen. Darin deklariert er auf knapp sieben Seiten (.pdf-Dokument) seine Haltung zu diesem Forschungsprojekt. Ausschnitt:
Der Regierungsrat begrüsst, dass es der Universität gelungen ist, diesen bedeutenden nationalen Forschungsschwerpunkt zu errichten. Bezüglich der öffentlich umstrittenen Dimensionen des Projekts vertraut der Regierungsrat auf die internen Kontrollmechanismen der Universität einerseits und der prüfenden Instanzen auf nationaler Ebene andererseits. (...) Das Projekt SESAM ist auf besseres Erkennen und Verstehen dieser Phänomene ausgerichtet. Es geht bei SESAM nicht um einen manipulativen Eingriff bei ungeborenen oder geborenen Menschen mittels Gentechnologie, auch nicht um Gentests, wie dies in Teilen der Öffentlichkeit offensichtlich vermutet wird. Die Verantwortung über das Projekt liegt bei der Universität und den entsprechenden akademischen und ethischen Instanzen. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, im Rahmen seiner politischen Oberaufsicht die bisher gefallenen Entscheide in Frage zu stellen.

Freitag, 24. März 2006

Interpellation Alder Finzen zu Sesam

Interpellation von Beatrice Alder Finzen vom 15. März 2006 im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt:

Sesam ist ein Projekt, das über die Ursachen psychischer Krankheiten Aufschluss geben soll. Dazu soll die Entwicklung von 3000 Kindern und deren Familien über einen Zeitraum von 20 Jahren wissenschaftlich begleitet werden. Alle Details hier aufzuführen, würde zu weit führen. Wohl wissend um die Autonomie der Universität bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen.
1. Wie ist seine generelle Meinung zu diesem Projekt?
2. Teilt der Regierungsrat meine Meinung, dass, da sich die Uni bei aller Autonomie nicht im gesellschaftlichen Vakuum und rechtsfreien Raum bewegen kann, in diesem Fall die öffentliche Diskussion unabdingbar ist?
3. Wie kann diese gestaltet werden?
4. Wie können deren Ergebnisse in das Projekt einfliessen?
5. Wie kann garantiert werden, dass die öffentliche Kontrolle gewisser Standards wie Datenschutz, Autonomie der betroffenen Eltern und v.a. der minderjährigen Probandinnen und Probanden gewahrt wird?
6. Wie wird die Öffentlichkeit über den Verlauf des Projekts und allf. auftauchende Schwierigkeiten informiert?
7. Steht der Regierungsrat mit den Regierungen der anderen beteiligten Universitäten Bern, Lausanne, Genf im austauschenden Kontakt über diese und weitere Fragen?
Beatrice Alder Finzen
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Sesam Watch

Beobachtungen und Notizen zum Schweizer NCCR "Sesam", der 3'000 Kinder und ihr Umfeld vom ersten Ultraschallbild an 20 Jahre lang beobachten wollte (vorzeitiger Abbruch: 13.3.08). Autonom, skeptisch, ehrenamtlich. Kontakt: sesamwatch@gmail.com

Grundsätze



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