baz-Leserbrief: "Selbstbestimmung wird in Frage gestellt"
22.3.07, S. 26:
Das «sesam»-Projekt halte ich persönlich für unvereinbar mit den Menschenrechten und der Bundesverfassung: Art. 10.1: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» (Auch Art. 13: Schutz der Privatsphäre) Selbstverständlich haben Erwachsene das Recht, über ihre Kinder zu verfügen. Hier geht es aber um Forschung mit ungewissen Ergebnissen und nicht um eine Entscheidung, die sein Wohlsein und Wohlergehen unmittelbar betreffen. Die Verfügungsgewalt über ein Kind ist nicht grenzenlos. Das Projekt erstreckt sich aber bis ins Erwachsenenalter und es dürfte fraglich sein, ob man schon heute vom Probanden verlangen kann, seine Entscheidung vorwegnehmend, dass er als Mündiger zum Beispiel seine psychische Befindlichkeit offenbaren oder sich einem Gen-Test unterziehen muss. Das beschädigt sein Selbstbestimmungsrecht. Würde er sich weigern, würde die Studie an Boden verlieren. Würde sich eine Familie für die Teilnahme entscheiden, würde die Beteiligung für die Grosseltern sehr zwanghaft sein und nicht ihrer freien Willensbildung entspringen.
Dr. Rudolf Hopmann, Riehen
Das «sesam»-Projekt halte ich persönlich für unvereinbar mit den Menschenrechten und der Bundesverfassung: Art. 10.1: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» (Auch Art. 13: Schutz der Privatsphäre) Selbstverständlich haben Erwachsene das Recht, über ihre Kinder zu verfügen. Hier geht es aber um Forschung mit ungewissen Ergebnissen und nicht um eine Entscheidung, die sein Wohlsein und Wohlergehen unmittelbar betreffen. Die Verfügungsgewalt über ein Kind ist nicht grenzenlos. Das Projekt erstreckt sich aber bis ins Erwachsenenalter und es dürfte fraglich sein, ob man schon heute vom Probanden verlangen kann, seine Entscheidung vorwegnehmend, dass er als Mündiger zum Beispiel seine psychische Befindlichkeit offenbaren oder sich einem Gen-Test unterziehen muss. Das beschädigt sein Selbstbestimmungsrecht. Würde er sich weigern, würde die Studie an Boden verlieren. Würde sich eine Familie für die Teilnahme entscheiden, würde die Beteiligung für die Grosseltern sehr zwanghaft sein und nicht ihrer freien Willensbildung entspringen.
Dr. Rudolf Hopmann, Riehen
patpatpat - 22. Mär, 10:10