basellandschaftliche über Schweizers sesam-Gutachten
Die basellandschaftliche Zeitung schreibt heute:
Das Nationale Forschungsprojekt «Sesam» legt ein juristisches Gutachten vor
Seit eineinhalb Jahren sieht sich der Nationale Forschungsschwerpunkt «Sesam» der Universität Basel mit Kritik konfrontiert (die bz berichtete schon mehrmals). Unter anderem wurde der Vorwurf laut, die geplante Forschung ohne direkten Nutzen für die Teilnehmenden verstosse in der Schweiz gegen die Verfassung bzw. gegen die Grundrechte von Kindern und sei verboten. Weiter behaupten die Gegner, die geplanten Untersuchungen stellten einen Tabu-Bruch in Richtung unethischer Forschung dar.
Auf diese Vorwürfe haben die «Sesam»-Verantwortlichen reagiert und vergangenes Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nun liegen erste Ergebnisse vor. Sie wurden gestern ausgewählten Personen präsentiert. Dazu zählten Ständerätin Anita Fetz, Sibylle Schürch, Geschäftsführerin der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, sowie die Grossrätinnen Beatrice Alder und Margrith von Felten (beide Grünes Bündnis). Sie hatten im Dezember, anlässlich eines von der SP Basel-Stadt organisierten Podiums über «Sesam», nach dem Gutachten gefragt und Transparenz der rechtlichen Situation des Projekts gefordert.
Für Transparenz wollte man seitens von «Sesam» nun sorgen. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer aus St. Gallen, das wie gesagt die rechtlichen Grundlagen von «Sesam» abklärt, geht hervor: Es gibt keine gravierenden rechtlichen Hürden für das Projekt. Das Gutachten besagt ganz klar: «Drittnützige Forschung an Kindern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig.» Es wird aber darauf verwiesen, dass Forschung an Kindern besonders strenge Voraussetzungen fordere: Die Untersuchung dürfe nur minimale Risiken und Belastungen für die Untersuchten bringen, und die Erforderlichkeit der Forschung müsse nachgewiesen sein.
Eltern dürfen einwilligen
Dass die Kinderforschung bis anhin vernachlässigt worden ist, haben die «Sesam»-Verantwortlichen von Anfang an betont. Ebenso die Tatsache, dass 48 Prozent aller Menschen einmal im Leben mit psychischen Problemen kämpfen. 50 Prozent davon seien Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
Aus dem Gutachten von Schweizer geht in diesem Sinne hervor, dass der Staat nicht nur Kinder zu schützen habe, sondern auch verpflichtet sei, deren Entwicklung zu fördern. Etwa indem er Forschungsprojekte unterstütze, die eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Kinder anstrebe. Diese Pflicht werde durch Artikel 24 der Kinderrechtskonvention noch verdeutlicht.
Widerlegt wird durch das Gutachten auch, dass Eltern keine Befugnis haben, in Forschung ohne direkten Nutzen für ihre Kinder einzuwilligen. Sie dürfen einwilligen, aber nur in Forschung, die vom Staat respektive einer Ethikkommission geprüft worden ist.
Wem glauben?
Letzteres ist im Tun. «Sesam» liegt bei der Ethikkommission beider Basel. Ihre Zustimmung ist für die Glaubwürdigkeit von «Sesam» in der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung, dies ist den «Sesam»- Verantwortlichen sehr bewusst. Sie haben sich deshalb auch verpflichtet, die Auflagen und Bedingungen der Kommission zu erfüllen. «Wir werden alle Entscheide akzeptieren», bestätigt «Sesam»-Sprecher Daniel Habegger der bz. Erwartet wird ein Bescheid im Frühjahr.
Zu diesem Zeitpunkt hinkt man dann mindestens eineinhalb Jahre hinter dem ursprünglichen Zeitplan her. Nebst den kritischen Diskussionen ein weiterer Punkt, der «Sesam» nicht ins gewünschte positive Licht rückt. Zum ersten Mal geben die «Sesam»-Verantwortlichen auch zu, die Komplexität, die Grösse des ganzen Forschungsschwerpunktes unterschätzt zu haben. Das alles zusammen mache die Öffentlichkeit unsicher, weiss Habegger. So würde der Inhalt immer mehr in Frage gestellt und nicht nur Fragen zur Umsetzung gestellt.
Und bereits meldet sich auch schon der «Basler Appell gegen Gentechnologie» - der hartnäckigste Kritiker von «Sesam» - mit neuen Zweifeln. Er fragt sich, wieso ein Gutachten von Kurt Seelmann, Rechtsprofessor an der Universität Basel, zu ganz anderen Schlüssen komme als jenes von Schweizer.
Hierauf erklärt Habegger, Schweizer sei eine angesehene Kapazität. Und er erinnert daran, dass der Nationale Forschungsschwerpunkt von Nationalfonds, Bundesrat und internationalen Experten evaluiert und gutgeheissen worden ist. Und alle Genannten nach wie vor dahinter ständen.
Update
Im März 2005 jubelte die Uni Basel über ihren neuen Nationalen Forschungsschwerpunkt «Sesam». Die Studie will 3000 Kinder, deren Eltern und Grosseltern von der Schwangerschaft an rund 20 Jahre begleiten. Sie soll Aufschluss geben über die seelische Gesundheit der Bevölkerung. Die Kosten (bis 2009) sind auf 17 Millionen Franken veranschlagt, der Bund zahlt 10 Millionen. In einer Petition hat der «Basler Appell gegen Gentechnologie» 12 000 Unterschriften «gegen die Forschung an Kindern» gesammelt.
Das Nationale Forschungsprojekt «Sesam» legt ein juristisches Gutachten vor
Seit eineinhalb Jahren sieht sich der Nationale Forschungsschwerpunkt «Sesam» der Universität Basel mit Kritik konfrontiert (die bz berichtete schon mehrmals). Unter anderem wurde der Vorwurf laut, die geplante Forschung ohne direkten Nutzen für die Teilnehmenden verstosse in der Schweiz gegen die Verfassung bzw. gegen die Grundrechte von Kindern und sei verboten. Weiter behaupten die Gegner, die geplanten Untersuchungen stellten einen Tabu-Bruch in Richtung unethischer Forschung dar.
Auf diese Vorwürfe haben die «Sesam»-Verantwortlichen reagiert und vergangenes Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nun liegen erste Ergebnisse vor. Sie wurden gestern ausgewählten Personen präsentiert. Dazu zählten Ständerätin Anita Fetz, Sibylle Schürch, Geschäftsführerin der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, sowie die Grossrätinnen Beatrice Alder und Margrith von Felten (beide Grünes Bündnis). Sie hatten im Dezember, anlässlich eines von der SP Basel-Stadt organisierten Podiums über «Sesam», nach dem Gutachten gefragt und Transparenz der rechtlichen Situation des Projekts gefordert.
Für Transparenz wollte man seitens von «Sesam» nun sorgen. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer aus St. Gallen, das wie gesagt die rechtlichen Grundlagen von «Sesam» abklärt, geht hervor: Es gibt keine gravierenden rechtlichen Hürden für das Projekt. Das Gutachten besagt ganz klar: «Drittnützige Forschung an Kindern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig.» Es wird aber darauf verwiesen, dass Forschung an Kindern besonders strenge Voraussetzungen fordere: Die Untersuchung dürfe nur minimale Risiken und Belastungen für die Untersuchten bringen, und die Erforderlichkeit der Forschung müsse nachgewiesen sein.
Eltern dürfen einwilligen
Dass die Kinderforschung bis anhin vernachlässigt worden ist, haben die «Sesam»-Verantwortlichen von Anfang an betont. Ebenso die Tatsache, dass 48 Prozent aller Menschen einmal im Leben mit psychischen Problemen kämpfen. 50 Prozent davon seien Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
Aus dem Gutachten von Schweizer geht in diesem Sinne hervor, dass der Staat nicht nur Kinder zu schützen habe, sondern auch verpflichtet sei, deren Entwicklung zu fördern. Etwa indem er Forschungsprojekte unterstütze, die eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Kinder anstrebe. Diese Pflicht werde durch Artikel 24 der Kinderrechtskonvention noch verdeutlicht.
Widerlegt wird durch das Gutachten auch, dass Eltern keine Befugnis haben, in Forschung ohne direkten Nutzen für ihre Kinder einzuwilligen. Sie dürfen einwilligen, aber nur in Forschung, die vom Staat respektive einer Ethikkommission geprüft worden ist.
Wem glauben?
Letzteres ist im Tun. «Sesam» liegt bei der Ethikkommission beider Basel. Ihre Zustimmung ist für die Glaubwürdigkeit von «Sesam» in der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung, dies ist den «Sesam»- Verantwortlichen sehr bewusst. Sie haben sich deshalb auch verpflichtet, die Auflagen und Bedingungen der Kommission zu erfüllen. «Wir werden alle Entscheide akzeptieren», bestätigt «Sesam»-Sprecher Daniel Habegger der bz. Erwartet wird ein Bescheid im Frühjahr.
Zu diesem Zeitpunkt hinkt man dann mindestens eineinhalb Jahre hinter dem ursprünglichen Zeitplan her. Nebst den kritischen Diskussionen ein weiterer Punkt, der «Sesam» nicht ins gewünschte positive Licht rückt. Zum ersten Mal geben die «Sesam»-Verantwortlichen auch zu, die Komplexität, die Grösse des ganzen Forschungsschwerpunktes unterschätzt zu haben. Das alles zusammen mache die Öffentlichkeit unsicher, weiss Habegger. So würde der Inhalt immer mehr in Frage gestellt und nicht nur Fragen zur Umsetzung gestellt.
Und bereits meldet sich auch schon der «Basler Appell gegen Gentechnologie» - der hartnäckigste Kritiker von «Sesam» - mit neuen Zweifeln. Er fragt sich, wieso ein Gutachten von Kurt Seelmann, Rechtsprofessor an der Universität Basel, zu ganz anderen Schlüssen komme als jenes von Schweizer.
Hierauf erklärt Habegger, Schweizer sei eine angesehene Kapazität. Und er erinnert daran, dass der Nationale Forschungsschwerpunkt von Nationalfonds, Bundesrat und internationalen Experten evaluiert und gutgeheissen worden ist. Und alle Genannten nach wie vor dahinter ständen.
Update
Im März 2005 jubelte die Uni Basel über ihren neuen Nationalen Forschungsschwerpunkt «Sesam». Die Studie will 3000 Kinder, deren Eltern und Grosseltern von der Schwangerschaft an rund 20 Jahre begleiten. Sie soll Aufschluss geben über die seelische Gesundheit der Bevölkerung. Die Kosten (bis 2009) sind auf 17 Millionen Franken veranschlagt, der Bund zahlt 10 Millionen. In einer Petition hat der «Basler Appell gegen Gentechnologie» 12 000 Unterschriften «gegen die Forschung an Kindern» gesammelt.
patpatpat - 19. Jan, 09:35