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Freitag, 19. Januar 2007

baz über Schweizers sesam-Gutachten

Die Basler Zeitung schreibt heute:

Rechtsgutachten stützt «sesam»

Für den Nationalen Forschungsschwerpunkt «sesam» hat der Jurist Rainer J. Schweizer ein Rechtsgutachten zwecks Klärung der offenen juristischen Fragen verfasst. Gestern gab die «sesam»-Leitung einer ausgewählten Gruppe von Politikerinnen und Medien Einsicht.

Das Forschungsprojekt «sesam» hat zum Ziel, bei 3000 Kindern Vorgänge zu untersuchen, die zu psychischen Störungen - im Fokus sind vor allem Depressionen - führen. Die Kinder sollen vorgeburtlich erfasst und bis ins Alter von 20 Jahren verfolgt werden. Das vom Bund finanzierte Vorhaben stellt eine Reihe juristisch heikler Fragen, über die in der baz verschiedentlich berichtet wurde. Dazu gehört u.a. die Zulässigkeit der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern, die Frage der Entnahme genetischer Proben, der Datenschutz und Haftungsfragen, aber auch das Bewilligungsverfahren an sich.

Zu diesen Fragen hat die «sesam»-Leitung beim Juristen Rainer J. Schweizer im März 2006 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses stand bisher nur einem kleinen Kreis zur Verfügung, was verschiedentlich kritisiert wurde. Gestern nun hat die «sesam»-Leitung ausgewählten Basler Politikern (u.a. Anita Fetz, SP; Margrith von Felten, Grünes Bündnis) und Medien das Dokument auszugsweise vorgestellt. Der Verfasser identifiziert darin elf Problemkreise, die er vor dem Hintergrund der bestehenden internationalen, nationalen und kantonalen Regelungswerke und Gesetze würdigt. Darin geht es nebst den oben erwähnten Punkten auch um die juristische Zuständigkeit der Ethikkommission beider Basel (EKBB).

Schweizer nahm gestern zu zwei Kontroversen detaillierter Stellung: Aus seiner Sicht ist die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern in diesem Fall rechtlich zulässig. Eine Rechtfertigung könne aus der Bundesverfassung (Artikel 11) abgeleitet werden. Im Weiteren misst er auch den Eltern das Recht zu, die Forschung an ihren Kindern zu erlauben. Schweizer hält «sesam» juristisch gesehen für durchführbar, wobei am besten ein «Reglement» verfasst werden sollte, welches für alle Vorhaben auflistet, was wie und wann getan werden dürfe und was nicht. Zunächst müsse nun abgewartet werden, wie die Ethikkommission das Vorhaben beurteilt. Alexander Grob, stellvertretender Direktor von «sesam», betonte gestern einmal mehr, dass man sich an dieses Verdikt halten werde.

Gegenwärtig beugt sich die EKBB über das Projekt. Ende Oktober 2006 wurde das Gesuch eingereicht, die Kommission hat darauf innerhalb eines Monats eine erste Stellungnahme abgeliefert. Seither hat es Treffen mit der «sesam»-Leitung gegeben; verlangt wurden Präzisierungen. Der Entscheid dürfte in einigen Wochen vorliegen. Der gestrige Anlass fällt somit in die heisse Phase der Arbeit der EKBB. Die «sesam»-Verantwortlichen wiesen den Verdacht zurück, man versuche nun, die Kommission in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Man wurde aufgefordert, Transparenz zu schaffen und habe dies getan. Der «sesam»-kritische Basler Appell gegen Gentechnologie wurde allerdings nicht eingeladen, was dieser gestern per Communiqué kritisierte.

basellandschaftliche über Schweizers sesam-Gutachten

Die basellandschaftliche Zeitung schreibt heute:

Das Nationale Forschungsprojekt «Sesam» legt ein juristisches Gutachten vor

Seit eineinhalb Jahren sieht sich der Nationale Forschungsschwerpunkt «Sesam» der Universität Basel mit Kritik konfrontiert (die bz berichtete schon mehrmals). Unter anderem wurde der Vorwurf laut, die geplante Forschung ohne direkten Nutzen für die Teilnehmenden verstosse in der Schweiz gegen die Verfassung bzw. gegen die Grundrechte von Kindern und sei verboten. Weiter behaupten die Gegner, die geplanten Untersuchungen stellten einen Tabu-Bruch in Richtung unethischer Forschung dar.

Auf diese Vorwürfe haben die «Sesam»-Verantwortlichen reagiert und vergangenes Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nun liegen erste Ergebnisse vor. Sie wurden gestern ausgewählten Personen präsentiert. Dazu zählten Ständerätin Anita Fetz, Sibylle Schürch, Geschäftsführerin der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, sowie die Grossrätinnen Beatrice Alder und Margrith von Felten (beide Grünes Bündnis). Sie hatten im Dezember, anlässlich eines von der SP Basel-Stadt organisierten Podiums über «Sesam», nach dem Gutachten gefragt und Transparenz der rechtlichen Situation des Projekts gefordert.

Für Transparenz wollte man seitens von «Sesam» nun sorgen. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer aus St. Gallen, das wie gesagt die rechtlichen Grundlagen von «Sesam» abklärt, geht hervor: Es gibt keine gravierenden rechtlichen Hürden für das Projekt. Das Gutachten besagt ganz klar: «Drittnützige Forschung an Kindern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig.» Es wird aber darauf verwiesen, dass Forschung an Kindern besonders strenge Voraussetzungen fordere: Die Untersuchung dürfe nur minimale Risiken und Belastungen für die Untersuchten bringen, und die Erforderlichkeit der Forschung müsse nachgewiesen sein.

Eltern dürfen einwilligen

Dass die Kinderforschung bis anhin vernachlässigt worden ist, haben die «Sesam»-Verantwortlichen von Anfang an betont. Ebenso die Tatsache, dass 48 Prozent aller Menschen einmal im Leben mit psychischen Problemen kämpfen. 50 Prozent davon seien Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

Aus dem Gutachten von Schweizer geht in diesem Sinne hervor, dass der Staat nicht nur Kinder zu schützen habe, sondern auch verpflichtet sei, deren Entwicklung zu fördern. Etwa indem er Forschungsprojekte unterstütze, die eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Kinder anstrebe. Diese Pflicht werde durch Artikel 24 der Kinderrechtskonvention noch verdeutlicht.

Widerlegt wird durch das Gutachten auch, dass Eltern keine Befugnis haben, in Forschung ohne direkten Nutzen für ihre Kinder einzuwilligen. Sie dürfen einwilligen, aber nur in Forschung, die vom Staat respektive einer Ethikkommission geprüft worden ist.

Wem glauben?

Letzteres ist im Tun. «Sesam» liegt bei der Ethikkommission beider Basel. Ihre Zustimmung ist für die Glaubwürdigkeit von «Sesam» in der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung, dies ist den «Sesam»- Verantwortlichen sehr bewusst. Sie haben sich deshalb auch verpflichtet, die Auflagen und Bedingungen der Kommission zu erfüllen. «Wir werden alle Entscheide akzeptieren», bestätigt «Sesam»-Sprecher Daniel Habegger der bz. Erwartet wird ein Bescheid im Frühjahr.

Zu diesem Zeitpunkt hinkt man dann mindestens eineinhalb Jahre hinter dem ursprünglichen Zeitplan her. Nebst den kritischen Diskussionen ein weiterer Punkt, der «Sesam» nicht ins gewünschte positive Licht rückt. Zum ersten Mal geben die «Sesam»-Verantwortlichen auch zu, die Komplexität, die Grösse des ganzen Forschungsschwerpunktes unterschätzt zu haben. Das alles zusammen mache die Öffentlichkeit unsicher, weiss Habegger. So würde der Inhalt immer mehr in Frage gestellt und nicht nur Fragen zur Umsetzung gestellt.

Und bereits meldet sich auch schon der «Basler Appell gegen Gentechnologie» - der hartnäckigste Kritiker von «Sesam» - mit neuen Zweifeln. Er fragt sich, wieso ein Gutachten von Kurt Seelmann, Rechtsprofessor an der Universität Basel, zu ganz anderen Schlüssen komme als jenes von Schweizer.

Hierauf erklärt Habegger, Schweizer sei eine angesehene Kapazität. Und er erinnert daran, dass der Nationale Forschungsschwerpunkt von Nationalfonds, Bundesrat und internationalen Experten evaluiert und gutgeheissen worden ist. Und alle Genannten nach wie vor dahinter ständen.

Update

Im März 2005 jubelte die Uni Basel über ihren neuen Nationalen Forschungsschwerpunkt «Sesam». Die Studie will 3000 Kinder, deren Eltern und Grosseltern von der Schwangerschaft an rund 20 Jahre begleiten. Sie soll Aufschluss geben über die seelische Gesundheit der Bevölkerung. Die Kosten (bis 2009) sind auf 17 Millionen Franken veranschlagt, der Bund zahlt 10 Millionen. In einer Petition hat der «Basler Appell gegen Gentechnologie» 12 000 Unterschriften «gegen die Forschung an Kindern» gesammelt.

Basler Appell: "Geheimniskrämerei geht weiter"

Der Basler Appell gegen Gentechnologie publizierte gestern Donnerstag das folgende Communiqué:

Geheimniskrämerei bei «SESAM» geht weiter

Heute Donnerstag wurde das vom Nationalen Forschungsschwerpunkt «SESAM» in Auftrag gegebene Rechtsgutachten vorgestellt. Allerdings nur wenigen «ausgesuchten» PolitikerInnen sowie einzelnen Vertretern der Presse. Der Basler Appell gegen Gentechnologie, größter Kritiker der umstrittenen Studie, war nicht geladen. Auch der Öffentlichkeit, die «SESAM» massgeblich finanziert, war der Zutritt verwehrt.

Bereits im August letzten Jahrs wurde bekannt, dass die Projektleitung von «SESAM» den St. Galler Juristen Rainer Schweizer damit beauftragt hat, die Rechtslage rund um den Nationalen Forschungsschwerpunkt «SESAM» zu sondieren. Das, was der Basler Appell gegen Gentechnologie von Anfang an als einen der Hauptkritikpunkte gegen «SESAM» ins Feld geführt hatte, nämlich, dass «SESAM» zumindest in Teilbereichen nicht rechtskonform ist, gab also auch der Projektleitung von «SESAM» zu knabbern. Möglicherweise wollte man auch herausfinden, ob man eine ethische Beurteilung durch die zuständige Ethikkommission beider Basel (EKBB) allenthalben umgehen könnte. Das Rechtsgutachten wurde heute vom Autor persönlich vorgestellt. Wie man es allerdings von «SESAM» her gewöhnt ist, wurde keinesfalls öffentlich informiert. Im Gegenteil, man agiert weiter im Verborgenen. Weder der Basler Appell gegen Gentechnologie, dem man zu Unrecht vorwirft, er würde den Dialog verweigern, war eingeladen, noch die Öffentlichkeit hatte Zutritt. Nur einer Handvoll PolitikerInnen wurde das Gutachten vorgestellt, ebenso einigen wenigen VertreterInnen der Presse.

Die misslungene Kommunikationspolitik bei «SESAM» wird fortgeführt. Soweit bekannt wurde, sieht der Gutachter keine gravierenden rechtlichen Hürden für «SESAM», es gelte lediglich, einige Punkte zu regeln. Dies stellt allerdings nur eine juristische Einzelmeinung dar. Der bekannte Strafrechtler und Rechtsphilosoph Kurt Seelmann, Ordinarius an der Universität Basel, kommt laut einem Artikel vom 12.8.06 in der NZZ zu ganz anderen Schlüssen. Zudem wurde das Rechtsgutachten im Auftrag von «SESAM» erstellt, was nicht unbedingt dazu beiträgt, den Inhalt glaubwürdiger zu machen.

Dem Forschungsprojekt «SESAM» läuft die Zeit davon: Bereits anderthalb Jahre sind verstrichen, und noch immer ist der Beginn der Hauptstudie nicht in Sicht. Die zuständige Ethikkommission hat noch nicht entschieden. Sie wartet offenbar wieder einmal auf Unterlagen von der Projektleitung. Auch dies ist nichts Neues aus dem Hause «SESAM». Der Basler Appell gegen Gentechnologie lässt unterdessen in aller Ruhe die juristischen Möglichkeiten prüfen, das Projekt weiter zu verhindern. Vielleicht läuft sich das Projekt auch einfach tot: Es erscheint zunehmend unwahrscheinlich, dass «SESAM» es schaffen wird, die für die Studie notwendigen 3'000 schwangeren Teilnehmerinnen aufzutreiben.
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Sesam Watch

Beobachtungen und Notizen zum Schweizer NCCR "Sesam", der 3'000 Kinder und ihr Umfeld vom ersten Ultraschallbild an 20 Jahre lang beobachten wollte (vorzeitiger Abbruch: 13.3.08). Autonom, skeptisch, ehrenamtlich. Kontakt: sesamwatch@gmail.com

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