Motion Dunant zu Ethikkommissionen im Ständerat
Vorgestern stimmte der Ständerat ab über die Motion des baselstädtischen SVP-Nationalrates Dunant, die - im März '04 eingereicht - verlangte, der Bundesrat solle "die nötigen Rahmenbedingungen für eine gesamtschweizerische Koordination oder für eine Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen" prüfen und "umzusetzen". Mittelbar stellte Dunant die Existenzberechtigung der kantonalen Ethikkommissionen grundsätzlich in Frage. Wie bereits am 29.11.05 der Nationalrat überwies schliesslich auch der Ständerat - nach einer kurzen aber durchaus kontroversen Debatte - die Motion. Allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten. Die Abstimmung endete zunächst 14:14. Ausschnitte aus der Diskussion:
Madeleine Amgwerd (JU): Cette motion est contradictoire dans son développement. L'auteur de la motion va jusqu'à mettre en doute l'existence même des commissions cantonales, qui font un travail important et reconnu, et je ne trouve cela pas correct. Pour ma part, je rejetterai cette motion et je vous invite à en faire de même.
Hans Fünfschilling (BL): Wenn eine Kommission z. B. darüber entscheidet, ob ein Projekt an ihrem Spital stattfinden soll, kann diese Kommission doch sagen, dieses Projekt an diesem Spital durchzuführen sei aus ethischen Gründen nicht verantwortbar, weil das notwendige Know-how nicht vorhanden sei - denn sie kennt die Möglichkeiten und die Fähigkeiten dieses Spitals. Es heisst also nicht, dass es gut ist, wenn regionale Kommissionen keinen Entscheid mehr treffen können, sondern es ist vielmehr in speziellen Fällen sinnvoll, wenn eine Kommission im eigenen Kanton, in regional begründeten Fällen, ein Veto einlegen kann.
Simonetta Sommaruga (BE): Ich möchte Ihnen trotzdem beantragen, sie heute abzulehnen, und zwar weil ich es nicht richtig finde, einer Vorlage, die jetzt in Diskussion ist, vorzugreifen. Wir haben es gehört, das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ist seit dem 1. Februar in der Vernehmlassung. Vor allem sehen wir, wenn wir die Vorlage anschauen, dass der Bundesrat sich auch noch nicht entscheiden konnte, wie es mit diesen Ethikkommissionen am besten weitergehen soll. Das ist für mich der Grund, weshalb es mir zum heutigen Zeitpunkt nicht opportun scheint, dass wir ohne vertiefte Diskussion einen Vorentscheid fällen, nachdem gerade in der Vernehmlassung noch alles offen ist.
Anita Fetz (BS) für die Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK): Die Kommission beantragt Ihnen, mit 6 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. (...) Unbestritten war dabei, sowohl für die Mehrheit wie für die Minderheit der Kommission, die Notwendigkeit von Ethikkommissionen. Gerade in einem Zeitalter, in dem die Forschung am Menschen immer weiter in ethisch heikle Bereiche vordringt, bekommen die Ethikkommissionen auf nationaler, kantonaler und spitalinterner Ebene eine noch grössere Bedeutung. Das Gesetz über die Forschung am Menschen, wie es jetzt in der Vernehmlassung ist, koordiniert die verschiedenen Akteure unserer Meinung nach sehr wirkungsvoll.
patpatpat - 15. Mär, 15:50