baz über Schweizers sesam-Gutachten
Die Basler Zeitung schreibt heute:
Rechtsgutachten stützt «sesam»
Für den Nationalen Forschungsschwerpunkt «sesam» hat der Jurist Rainer J. Schweizer ein Rechtsgutachten zwecks Klärung der offenen juristischen Fragen verfasst. Gestern gab die «sesam»-Leitung einer ausgewählten Gruppe von Politikerinnen und Medien Einsicht.
Das Forschungsprojekt «sesam» hat zum Ziel, bei 3000 Kindern Vorgänge zu untersuchen, die zu psychischen Störungen - im Fokus sind vor allem Depressionen - führen. Die Kinder sollen vorgeburtlich erfasst und bis ins Alter von 20 Jahren verfolgt werden. Das vom Bund finanzierte Vorhaben stellt eine Reihe juristisch heikler Fragen, über die in der baz verschiedentlich berichtet wurde. Dazu gehört u.a. die Zulässigkeit der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern, die Frage der Entnahme genetischer Proben, der Datenschutz und Haftungsfragen, aber auch das Bewilligungsverfahren an sich.
Zu diesen Fragen hat die «sesam»-Leitung beim Juristen Rainer J. Schweizer im März 2006 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses stand bisher nur einem kleinen Kreis zur Verfügung, was verschiedentlich kritisiert wurde. Gestern nun hat die «sesam»-Leitung ausgewählten Basler Politikern (u.a. Anita Fetz, SP; Margrith von Felten, Grünes Bündnis) und Medien das Dokument auszugsweise vorgestellt. Der Verfasser identifiziert darin elf Problemkreise, die er vor dem Hintergrund der bestehenden internationalen, nationalen und kantonalen Regelungswerke und Gesetze würdigt. Darin geht es nebst den oben erwähnten Punkten auch um die juristische Zuständigkeit der Ethikkommission beider Basel (EKBB).
Schweizer nahm gestern zu zwei Kontroversen detaillierter Stellung: Aus seiner Sicht ist die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern in diesem Fall rechtlich zulässig. Eine Rechtfertigung könne aus der Bundesverfassung (Artikel 11) abgeleitet werden. Im Weiteren misst er auch den Eltern das Recht zu, die Forschung an ihren Kindern zu erlauben. Schweizer hält «sesam» juristisch gesehen für durchführbar, wobei am besten ein «Reglement» verfasst werden sollte, welches für alle Vorhaben auflistet, was wie und wann getan werden dürfe und was nicht. Zunächst müsse nun abgewartet werden, wie die Ethikkommission das Vorhaben beurteilt. Alexander Grob, stellvertretender Direktor von «sesam», betonte gestern einmal mehr, dass man sich an dieses Verdikt halten werde.
Gegenwärtig beugt sich die EKBB über das Projekt. Ende Oktober 2006 wurde das Gesuch eingereicht, die Kommission hat darauf innerhalb eines Monats eine erste Stellungnahme abgeliefert. Seither hat es Treffen mit der «sesam»-Leitung gegeben; verlangt wurden Präzisierungen. Der Entscheid dürfte in einigen Wochen vorliegen. Der gestrige Anlass fällt somit in die heisse Phase der Arbeit der EKBB. Die «sesam»-Verantwortlichen wiesen den Verdacht zurück, man versuche nun, die Kommission in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Man wurde aufgefordert, Transparenz zu schaffen und habe dies getan. Der «sesam»-kritische Basler Appell gegen Gentechnologie wurde allerdings nicht eingeladen, was dieser gestern per Communiqué kritisierte.
Rechtsgutachten stützt «sesam»
Für den Nationalen Forschungsschwerpunkt «sesam» hat der Jurist Rainer J. Schweizer ein Rechtsgutachten zwecks Klärung der offenen juristischen Fragen verfasst. Gestern gab die «sesam»-Leitung einer ausgewählten Gruppe von Politikerinnen und Medien Einsicht.
Das Forschungsprojekt «sesam» hat zum Ziel, bei 3000 Kindern Vorgänge zu untersuchen, die zu psychischen Störungen - im Fokus sind vor allem Depressionen - führen. Die Kinder sollen vorgeburtlich erfasst und bis ins Alter von 20 Jahren verfolgt werden. Das vom Bund finanzierte Vorhaben stellt eine Reihe juristisch heikler Fragen, über die in der baz verschiedentlich berichtet wurde. Dazu gehört u.a. die Zulässigkeit der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern, die Frage der Entnahme genetischer Proben, der Datenschutz und Haftungsfragen, aber auch das Bewilligungsverfahren an sich.
Zu diesen Fragen hat die «sesam»-Leitung beim Juristen Rainer J. Schweizer im März 2006 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses stand bisher nur einem kleinen Kreis zur Verfügung, was verschiedentlich kritisiert wurde. Gestern nun hat die «sesam»-Leitung ausgewählten Basler Politikern (u.a. Anita Fetz, SP; Margrith von Felten, Grünes Bündnis) und Medien das Dokument auszugsweise vorgestellt. Der Verfasser identifiziert darin elf Problemkreise, die er vor dem Hintergrund der bestehenden internationalen, nationalen und kantonalen Regelungswerke und Gesetze würdigt. Darin geht es nebst den oben erwähnten Punkten auch um die juristische Zuständigkeit der Ethikkommission beider Basel (EKBB).
Schweizer nahm gestern zu zwei Kontroversen detaillierter Stellung: Aus seiner Sicht ist die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Kindern in diesem Fall rechtlich zulässig. Eine Rechtfertigung könne aus der Bundesverfassung (Artikel 11) abgeleitet werden. Im Weiteren misst er auch den Eltern das Recht zu, die Forschung an ihren Kindern zu erlauben. Schweizer hält «sesam» juristisch gesehen für durchführbar, wobei am besten ein «Reglement» verfasst werden sollte, welches für alle Vorhaben auflistet, was wie und wann getan werden dürfe und was nicht. Zunächst müsse nun abgewartet werden, wie die Ethikkommission das Vorhaben beurteilt. Alexander Grob, stellvertretender Direktor von «sesam», betonte gestern einmal mehr, dass man sich an dieses Verdikt halten werde.
Gegenwärtig beugt sich die EKBB über das Projekt. Ende Oktober 2006 wurde das Gesuch eingereicht, die Kommission hat darauf innerhalb eines Monats eine erste Stellungnahme abgeliefert. Seither hat es Treffen mit der «sesam»-Leitung gegeben; verlangt wurden Präzisierungen. Der Entscheid dürfte in einigen Wochen vorliegen. Der gestrige Anlass fällt somit in die heisse Phase der Arbeit der EKBB. Die «sesam»-Verantwortlichen wiesen den Verdacht zurück, man versuche nun, die Kommission in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Man wurde aufgefordert, Transparenz zu schaffen und habe dies getan. Der «sesam»-kritische Basler Appell gegen Gentechnologie wurde allerdings nicht eingeladen, was dieser gestern per Communiqué kritisierte.
patpatpat - 19. Jan, 09:38