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Donnerstag, 17. November 2005

Bioethikkonvention ist NICHT ratifiziert

An einer Informationsveranstaltung für Studierende und Fakultätsmitglieder am Dienstag, dem 15.11.2005, waren erste nähere Informationen über Teilprojekte von Sesam zu erfahren und konnten Fragen gestellt werden. Auf die Frage eines Studierenden, ob denn nicht die Zustimmung jeder Person, also auch der Kinder, nötig sei bei der Entnahme von genetischem Material, verwies Jürgen Margraf auf die Bioethikkonvention und versicherte, diese sei auch in der Schweiz ratifiziert.
Das ist sachlich falsch. Damit hat Jürgen Margraf seinem Publikum eine Fehlinformation weitergegeben. Die Schweiz hat die Bioethkkonvention des Europarates NICHT ratifiziert. Und laut Auskunft des Bundesamtes für Justiz (BJ) von heute ist auch nicht mit einer Ratifikation zu rechnen in den nächsten Jahren. Das Schweizer Parlament hatte den Ratifikationsprozess sistiert bis zum Abschluss der Behandlung des Transplantationsgesetzes. Dieses tritt voraussichtlich am 1.1.07 in Kraft.
Es ist, laut BJ, ebenfalls nicht damit zu rechnen, dass die Konvention ratifiziert wird, bevor nicht auch das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen in Kraft ist. Und dazu startet - voraussichtlich - im Laufe dieses Winters erst mal die Vernehmlassung. Von der Vernehmlassung bis zum geltenden Gesetz ist es meist ein sehr weiter Weg von mehreren Jahren.
in dubio pro reo: Wer hat Jürgen Margraf den Bären aufgebunden, dass die Schweiz die Bioethikkonvention ratifiziert habe?

Nachtrag: SDA über Kritik an Sesam

(Schweizerische Depeschenagentur, 4.8.05) Ein Forschungsschwerpunkt des Nationalfonds sorgt für Diskussionen: Die Studie SESAM erhebt Daten von 3000 Kindern zur Untersuchung psychischer Störungen. Die Kinder könnten aber keine Einwilligung geben, kritisiert ein Mitglied der Ethikkommission. "Was ich über das Projekt gelesen habe, stimmt mich skeptisch", bestätigte Carola Meier-Seethaler, Mitglied der Nationalen Ethikkommission (NEK), einen Bericht der "Berner Zeitung" vom Donnerstag. "Ich finde es gefährlich, einen Fötus von drei Monaten bis ins Alter von 20 Jahren als Versuchsperson zu nehmen." (...) Dem Schweizerischen Nationalfonds werfen Meier-Seethaler und der "Basler Appell" vor, vor der Bewilligung der 10,2 Millionen Bundesgelder keine Ethikkommission eingeschaltet zu haben. Philippe Trinchan, Kommunikationschef des Nationalfonds, weist diese Vorwürfe zurück: "Es handelt sich hier um ein grosses Missverständnis. Die Forscher erhalten vom Nationalfonds keinen Blankoscheck." Das Projekt sei in einer ersten Voranalyse bewilligt worden. Nun würden die einzelnen Teilprogramme von einem Forschungsteam an der Universität Basel ausgearbeitet. "Jedes Teilprojekt wird später den zuständigen lokalen Ethikkommissionen vorgelegt", sagte Trinchan. Erst dann bewillige der Nationalfonds die Bundesgelder definitiv. Dieses Vorgehen kritisiert Meier-Seethaler. Die Nationale Ethikkommission werde vor vollendete Tatsachen gestellt. "Das Projekt ist von nationaler Bedeutung." Ihrer Meinung nach hätte es daher zum "demokratischen Anstand" gehört, die Nationale Ethikkommission schon früher einzubeziehen. (...)
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Sesam Watch

Beobachtungen und Notizen zum Schweizer NCCR "Sesam", der 3'000 Kinder und ihr Umfeld vom ersten Ultraschallbild an 20 Jahre lang beobachten wollte (vorzeitiger Abbruch: 13.3.08). Autonom, skeptisch, ehrenamtlich. Kontakt: sesamwatch@gmail.com

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