bz: Interview mit Alexander Grob, stv. Dir. Sesam
Heute in der basellandschaftlichen Zeitung: ein längeres Interview mit Alexander Grob (klick für Bild des Artikels: gross: 768x1024 oder riesig: 2304x3072) Hier die ersten paar Fragen:
Frage: Wann werden die Sesam-Projekte der Ethikkommission beider Basel eingereicht?
A.G.: Wir hoffen, so schnell wie möglich. Das Einreichungsprozedere hat Anfang März begonnen. Wann in welcher Form die Unterlagen so eingereicht werden können, wie die Kommission sie wünscht, ist aufgrund der Komplexität des Projektes und der Abfolgen der Teilstudien noch unklar. Diese Arbeiten sind extrem arbeitsintensiv. Mit der Ethikkommission beider Basel wurde deshalb über eine Etappierung diskutiert. Sicher und selbstverständlich ist: Keine Studie beginnt vor der Bewilligung durch die zuständige Ethikkommission.
Frage: Werden sie Erbgut-Analysen an Kindern vornehmen?
A.G.: Es werden Genom-Analysen gemacht, die auf der Ebene von Gruppen von Menschen Zusammenhänge zwischen DNA-Mustern und psychischer Gesundheit oder Krankheit zu erkennen versuchen. Es handelt sich nicht um Gentests, bei welchen nach bestimmten genetischen Merkmalen, die für Erbkrankheiten verantwortlich sind, gesucht wird. Sesam führt keine Gentests durch.
Frage: Die Gegner sagen, die Rechtslage der Schweiz lässt fremdnützige Forschung an Kindern nicht zu.
A.G.: Es stimmt nicht, dass fremdnützige Forschung an Kindern verboten ist. Sonst wäre fast sämtliche Bildungsforschung, zum Beispiel die Pisa-Studien, verboten. Deren Erkenntnisse kommen ganz grundsätzlich anderen Kindern zugute, als jenen, die beforscht wurden. Es profitieren die nachfolgenden Schulergenerationen. Fast sämtliche geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung ist im Übrigen "fremdnützig", weil die Resultate nachfolgenden Gruppen respektive der Gesellschaft zugute kommen und nicht direkt den Beforschten. Heute spricht man übrigens von Forschung ohne direkten Nutzen für die Beforschten. Gemäss dem in der Vernehmlassung stehenden Humanforschungsgesetz dürfen Forschungsprojekte ohne direkten Nutzen mit unmündigen Personen dann durchgeführt werden, wenn damit höchstens minimale Risiken und Belastungen verbunden sind und die betroffene Person respektive der gesetzliche Vertreter nach hinreichender Aufklärung schriftlich eingewilligt hat.
(...)
Nach der Interviewlektüre mich u.a. gefragt:
Frage: Wann werden die Sesam-Projekte der Ethikkommission beider Basel eingereicht?
A.G.: Wir hoffen, so schnell wie möglich. Das Einreichungsprozedere hat Anfang März begonnen. Wann in welcher Form die Unterlagen so eingereicht werden können, wie die Kommission sie wünscht, ist aufgrund der Komplexität des Projektes und der Abfolgen der Teilstudien noch unklar. Diese Arbeiten sind extrem arbeitsintensiv. Mit der Ethikkommission beider Basel wurde deshalb über eine Etappierung diskutiert. Sicher und selbstverständlich ist: Keine Studie beginnt vor der Bewilligung durch die zuständige Ethikkommission.
Frage: Werden sie Erbgut-Analysen an Kindern vornehmen?
A.G.: Es werden Genom-Analysen gemacht, die auf der Ebene von Gruppen von Menschen Zusammenhänge zwischen DNA-Mustern und psychischer Gesundheit oder Krankheit zu erkennen versuchen. Es handelt sich nicht um Gentests, bei welchen nach bestimmten genetischen Merkmalen, die für Erbkrankheiten verantwortlich sind, gesucht wird. Sesam führt keine Gentests durch.
Frage: Die Gegner sagen, die Rechtslage der Schweiz lässt fremdnützige Forschung an Kindern nicht zu.
A.G.: Es stimmt nicht, dass fremdnützige Forschung an Kindern verboten ist. Sonst wäre fast sämtliche Bildungsforschung, zum Beispiel die Pisa-Studien, verboten. Deren Erkenntnisse kommen ganz grundsätzlich anderen Kindern zugute, als jenen, die beforscht wurden. Es profitieren die nachfolgenden Schulergenerationen. Fast sämtliche geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung ist im Übrigen "fremdnützig", weil die Resultate nachfolgenden Gruppen respektive der Gesellschaft zugute kommen und nicht direkt den Beforschten. Heute spricht man übrigens von Forschung ohne direkten Nutzen für die Beforschten. Gemäss dem in der Vernehmlassung stehenden Humanforschungsgesetz dürfen Forschungsprojekte ohne direkten Nutzen mit unmündigen Personen dann durchgeführt werden, wenn damit höchstens minimale Risiken und Belastungen verbunden sind und die betroffene Person respektive der gesetzliche Vertreter nach hinreichender Aufklärung schriftlich eingewilligt hat.
(...)
Nach der Interviewlektüre mich u.a. gefragt:
- Was sind "Genom-Analysen (...), die auf der Ebene von Gruppen von Menschen Zusammenhänge zwischen DNA-Mustern und psychischer Gesundheit oder Krankheit zu erkennen versuchen"?
- Wie sind denn "Genom-Analysen (...), die auf der Ebene von Gruppen von Menschen Zusammenhänge zwischen DNA-Mustern und psychischer Gesundheit oder Krankheit zu erkennen versuchen", durchzuführen OHNE Gentests? Die direkte Antwort auf die konkrete Frage "Werden Sie Erbgut-Analysen an Kindern vornehmen?" müsste doch wohl "Ja!" heissen. Alles andere riecht nach Ausweichmanöver und Nebelwerfen.
- "Pisa-Studien" und "fast sämtliche geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung" bezüglich Fremdnützigkeit über einen Leisten schlagen mit klinischer und psychologischer Forschung an Kindern à la Sesam: Ist das zulässig?
patpatpat - 17. Mär, 11:56