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Dienstag, 20. Mai 2008

Antwort des Bundesrates vom 21.5.08 auf die Interpellation Maya Graf vom 20.3.08

08.3225 - Interpellation
Nationaler Forschungsschwerpunkt SESAM. Wer trägt die Verantwortung?

Eingereicht von: Graf Maya
Einreichungsdatum: 20.03.2008
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

Antwort des Bundesrates vom 21.05.2008

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten (Art. 8c Forschungsverordnung, SR 420.11) betreffend Auswahl- und Entscheidverfahren der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) für die Beurteilung der wissenschaftlichen Aspekte zuständig. Er stützt sich dabei auf ausgewiesene ausländische Expertenpanels ab. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist demgegenüber für die forschungs- und hochschulpolitische Beurteilung zuständig und holt diesbezüglich auch die Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) ein. Das SBF unterbreitet schliesslich dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen begründeten Antrag zum Entscheid. Dieses Verfahren wurde im März 2005 mit dem Entscheid des EDI zur Lancierung des NFS SESAM abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:

2./3. Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit: Nach Abschluss des erwähnten Entscheidverfahrens oblag es dem Leitungsgremium des NFS SESAM gemäss Vertrag mit dem SNF, sämtliche zur Durchführung der Projekte notwendigen Bewilligungen einzuholen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Graf (05.3684 "Nationaler Forschungsschwerpunkt SESAM") ausgeführt hat, haben auch die Genehmigungsinstanzen entsprechende rechtliche Abklärungen vorgenommen. Am 25. Juli 2007 wurde dieser Prozess mit der Freigabe der (Kern-) Studie durch die Ethikkommission beider Basel (EKBB) abgeschlossen, und es konnte mit der Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen begonnen werden. Die Leitung des NFS SESAM musste dann im März 2008 feststellen, dass das mit dem SNF vereinbarte Ziel betreffend Anzahl Studienteilnehmerinnen nicht mehr in der vorgegebenen Frist erreicht werden konnte, und hat am 13. März 2008 beim SNF den Abbruch der Kernstudie beantragt. Gestützt auf Artikel 8g der Forschungsverordnung (Abbruch von Nationalen Forschungsschwerpunkten) prüft der SNF zurzeit die Sachlage und wird voraussichtlich im Sommer 2008 beim EDI diesbezüglich einen Antrag stellen.
Beim NFS SESAM müssen zwei Sachlagen unterschieden werden: einerseits die Beurteilung des Forschungsvorhabens unter ethischen Kriterien und andererseits die rein wissenschaftliche Vorgabe betreffend die notwendige Anzahl Probanden. Wie dargelegt, ist die Kernstudie (entsprechend den Kriterien der Ethikkommission) mit geringfügigen Anpassungen genehmigt worden. Dass heute die notwendige Anzahl Probanden nicht zur Verfügung steht, stellt eine andere Sachlage dar, tangiert aber keineswegs die von den Experten bestätigte wissenschaftliche Qualität des Vorhabens. Dies kommt bei Forschungsprojekten mit Kohorten oft vor, sowohl bei öffentlich wie auch bei privat finanzierten Vorhaben.

4. Pilotstudie: Wie dies bei jeder derartigen Studie der Fall ist, hatte auch der NFS SESAM eine Pilotstudie geplant. Die Ethikkommission beider Basel EKBB verlangte von SESAM jedoch den Verzicht auf die vorgesehene Etappierung in Pilot- und Hauptstudie, verknüpft mit der Auflage, die Kernstudie als Ganzes zur Beurteilung nach ethischen Kriterien einzureichen. Angesichts der Kritik verschiedener Kreise an SESAM wäre es aus politischen Gründen undenkbar gewesen, Rekrutierungstests mit Müttern ohne vorangehende Beurteilung durch eine Ethikkommission durchzuführen. Zudem wären solche Versuche ohne Kenntnisse der genauen Auflagen wenig aussagekräftig gewesen. Die Kernstudie als Ganzes wurde in der Folge am 25. Juli 2007 nach einem fast zweijährigen Bewilligungsprozess frei gegeben. Diese Verzögerung und die Verbindung der beiden Stufen (Pilot- und Hauptstudie) führten schliesslich dazu, dass SESAM ohne Pilot mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste.
1./5. Teilstudien und Finanzierung: Genaue Angaben zu den seit dem Start des NFS SESAM bereits gewonnenen Forschungsresultaten und zu den bisher verwendeten Bundesmitteln können zum jetzigen Zeitpunkt ausserhalb des SNF-Reportings nicht gemacht werden. Wie bei allen NFS üblich, wurde aber auch der NFS SESAM entsprechend den etablierten und standardisierten Verfahren beim SNF seit Beginn an jährlich von einem internationalen Expertengremium hinsichtlich der Erfüllung der wissenschaftlichen Ziele beurteilt. Auch musste der NFS SESAM jährlich Rechenschaft über die finanzielle Situation ablegen. Neben der finanziellen Beurteilung (Zwischenbericht) wird auch die Frage betreffend die eventuelle Weiterführung von Teilprojekten Gegenstand der oben erwähnten Abklärungen des SNF sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sie zu Ende zu führen, sofern die Teilstudien durch den Abbruch der Kernstudie nicht betroffen sind.

6. Schlussfolgerungen / Konsequenzen: Der NFS SESAM wurde 2005 zusammen mit fünf weiteren NFS in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt. Die unabhängigen Experten sprachen dem Forschungsvorhaben höchste Qualität auf internationalem Niveau zu. Auch was die Lancierung einer gross angelegten Kohortenstudie in der Schweiz zur Thematik der psychischen Gesundheit anbelangte, beurteilten die Experten die Situation äusserst positiv. Gemäss ihrer Einschätzung war die Schweiz für die Durchführung einer multigenerational angelegten Studie dieses Typs eines der wenigen prädestinierten Länder (zuverlässige Meldeverfahren, Verfügbarkeit pränataler Diagnostik, geringe Bevölkerungsmobilität). Bei allen innovativen Forschungsvorhaben bleibt immer ein Restrisiko, dass unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Ob und wie weit das Risiko betreffend die Probandenrekrutierung bei Kohortenstudien über eine konsolidierte Abschätzung (Machbarkeitsprüfung) inskünftig minimiert werden könnte, wird der SNF im Rahmen seiner Abklärungen überprüfen.

Zuständig: Departement des Innern (EDI)
Erstbehandelnder Rat: Nationalrat

Mitunterzeichnende: Aeschbacher Ruedi - Amacker-Amann Kathrin - Aubert Josiane - Bänziger Marlies - Fasel Hugo - Genner Ruth - Gilli Yvonne - Girod Bastien - Hodgers Antonio - John-Calame Francine - Lachenmeier-Thüring Anita - Lang Josef - Leuenberger Ueli - Moser Tiana Angelina - Schelbert Louis - Schenker Silvia - Teuscher Franziska - Thorens Goumaz Adèle - Tschümperlin Andy - Vischer Daniel - Weibel Thomas - Widmer Hans - Wyss Brigit (23)
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Beobachtungen und Notizen zum Schweizer NCCR "Sesam", der 3'000 Kinder und ihr Umfeld vom ersten Ultraschallbild an 20 Jahre lang beobachten wollte (vorzeitiger Abbruch: 13.3.08). Autonom, skeptisch, ehrenamtlich. Kontakt: sesamwatch@gmail.com

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