Sesam: "Basler Appell gegen Gentechnologie" verlangt Akteneinsicht
Der Appell publizierte heute das folgende Communiqué:
Schluss mit der Geheimnistuerei bei SESAM: Basler Appell gegen Gentechnologie fordert umfassende Akteneinsicht
Vor einem Monat wurde das Forschungsprogramm SESAM mit drastischen Abstrichen und unter Auflagen von der Ethikkommission Beider Basel (EKBB) zugelassen. Doch nach wie vor liegen Hintergrund und Pläne des umstrittenen Projekts im Dunkeln. Heute Dienstag hat deshalb der Basler Appell gegen Gentechnologie beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung in Bern ein Gesuch um Akteneinsicht in Sachen SESAM gestellt. Unabhängig vom Entscheid der EKBB und einem möglichen baldigen Projektbeginn der Studie fordert der Verein Einsicht in sämtliche amtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit dem nationalen Forschungsschwerpunkt SESAM beim Staatssekretariat vorliegen.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie hat sich juristisch beraten lassen und beruft sich auf Art. 10 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), das seit dem 1. Juni 2006 in Kraft ist. Danach kann jede Person ein Gesuch auf Akteneinsicht bei einer öffentlichen Verwaltung stellen. Des Weiteren berufen wir uns auf Art. 6 BGÖ, nach dem jeder Person das Recht gewährt wird, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Die Dokumente können vor Ort eingesehen werden oder es können Kopien davon angefordert werden.
Unter anderem geht es uns um die Vertragsdetails. Das Forschungsprojekt SESAM hat vom Schweizerischen Nationalfonds für die erste Projektphase einen Betrag von 10,2 Millionen Franken erhalten. Zu erwarten ist, dass über die Zahlung dieser Summe ein Vertrag besteht. Der Basler Appell kritisiert die Vergabe von Projektgeldern, die seit zwei Jahren an ein ethisch und rechtlich fragwürdiges Projekt fliessen. Es handelt sich um öffentliche Gelder, insofern fordern wir an dieser Stelle Transparenz über die Verwendung der Mittel und in der Frage, ob das Projekt auch nach den massiven Abstrichen durch die EKBB noch dem Vertrag entspricht.
Zudem verfügt SESAM nach eigenen Angaben über Eigen- und Drittmittel in Höhe von 12'500'786 Franken. Der Basler Appell geht auch hier davon aus, dass Verträge bestehen. Insbesondere verlangen wir Akteneinsicht in sämtliche Abkommen, die zwischen der Firma Hoffmann-La Roche und dem Nationalen Forschungsschwerpunkt SESAM oder der Universität Basel geschlossen wurden.
Schliesslich geht der Basler Appell gegen Gentechnologie davon aus, dass das in den Medien thematisierte, aber nie publizierte Rechtsgutachten von Prof. Reinhard J. Schweizer dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung vorliegt. Deshalb fordern wir ebenfalls Einsicht in dieses Gutachen.
Die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht können Basis für juristische Schritte des Basler Appells gegen Gentechnologie sein.
Schluss mit der Geheimnistuerei bei SESAM: Basler Appell gegen Gentechnologie fordert umfassende Akteneinsicht
Vor einem Monat wurde das Forschungsprogramm SESAM mit drastischen Abstrichen und unter Auflagen von der Ethikkommission Beider Basel (EKBB) zugelassen. Doch nach wie vor liegen Hintergrund und Pläne des umstrittenen Projekts im Dunkeln. Heute Dienstag hat deshalb der Basler Appell gegen Gentechnologie beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung in Bern ein Gesuch um Akteneinsicht in Sachen SESAM gestellt. Unabhängig vom Entscheid der EKBB und einem möglichen baldigen Projektbeginn der Studie fordert der Verein Einsicht in sämtliche amtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit dem nationalen Forschungsschwerpunkt SESAM beim Staatssekretariat vorliegen.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie hat sich juristisch beraten lassen und beruft sich auf Art. 10 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), das seit dem 1. Juni 2006 in Kraft ist. Danach kann jede Person ein Gesuch auf Akteneinsicht bei einer öffentlichen Verwaltung stellen. Des Weiteren berufen wir uns auf Art. 6 BGÖ, nach dem jeder Person das Recht gewährt wird, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Die Dokumente können vor Ort eingesehen werden oder es können Kopien davon angefordert werden.
Unter anderem geht es uns um die Vertragsdetails. Das Forschungsprojekt SESAM hat vom Schweizerischen Nationalfonds für die erste Projektphase einen Betrag von 10,2 Millionen Franken erhalten. Zu erwarten ist, dass über die Zahlung dieser Summe ein Vertrag besteht. Der Basler Appell kritisiert die Vergabe von Projektgeldern, die seit zwei Jahren an ein ethisch und rechtlich fragwürdiges Projekt fliessen. Es handelt sich um öffentliche Gelder, insofern fordern wir an dieser Stelle Transparenz über die Verwendung der Mittel und in der Frage, ob das Projekt auch nach den massiven Abstrichen durch die EKBB noch dem Vertrag entspricht.
Zudem verfügt SESAM nach eigenen Angaben über Eigen- und Drittmittel in Höhe von 12'500'786 Franken. Der Basler Appell geht auch hier davon aus, dass Verträge bestehen. Insbesondere verlangen wir Akteneinsicht in sämtliche Abkommen, die zwischen der Firma Hoffmann-La Roche und dem Nationalen Forschungsschwerpunkt SESAM oder der Universität Basel geschlossen wurden.
Schliesslich geht der Basler Appell gegen Gentechnologie davon aus, dass das in den Medien thematisierte, aber nie publizierte Rechtsgutachten von Prof. Reinhard J. Schweizer dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung vorliegt. Deshalb fordern wir ebenfalls Einsicht in dieses Gutachen.
Die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht können Basis für juristische Schritte des Basler Appells gegen Gentechnologie sein.
patpatpat - 17. Apr, 15:56